Hinzuverdienstgrenzen für Rentner unter 65 rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht

Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht worden. Die bisherige Höchstgrenze steigt von 355 € auf nunmehr 400 €je Monat. Durch die neuen Hinzuverdienstgrenzen sind Ihre Mitarbeiter wesentlich flexibler, was ihren zeitlichen Spielraum betrifft.

Hinzuverdienstgrenzen: Mitarbeiter sind jetzt flexibler einsetzbar
Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen hat für Sie den Vorteil, dass Sie Frührentner flexibler einsetzen können. Ihnen steht jetzt ein größerer Zeitrahmen zur Verfügung, in dem Sie Mitarbeiter beschäftigen können. Sie sind jetzt in der Lage, Auftragsspitzen besser abzufedern, ohne dass sich Ihr Mitarbeiter der Gefahr der Rentenkürzung aussetzt.

Beispiel
Ihr Unternehmen ist in der Metallverarbeitung tätig. Für den Warenversand beschäftigen Sie einen 61-jährigen Frührentner und zahlen 6,50 € / Stunde. Er arbeitet an 4 Tagen jeweils 3 Stunden. Der Rentner verdient also 312 € / Monat (4 Tage x 3 Std. x 6.50 €: x 4 Wochen = 312 €).

Eine Kürzung seiner Rente erfolgt bisher ab einem Verdienst von 355 €. so dass Sie jetzt noch einen Spielraum vom 43 € oder 6,62 Std. halten. Doch damit ist jetzt Schluss. Bis zu einem Verdienst von 400 € erfolgt nun dank der neuen Hinzuverdienstgrenzen keine Kürzung der Rente.

Die neue 400-€-Hinzuverdienstgrenze gilt für

  • Renten wegen Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Renten wegen voller Erwerbsminderung und
  • vorgezogene Altersrenten.

Zweimal jährlich darf die 400-€-Grenze überschritten werden
Ihr Mitarbeiter darf außerdem die 400-€-Grenze zweimal jährlich bis zum Doppelten überschreiten, ohne dass dadurch seine Rente gekürzt wird. Rechtsgrundlage dafür ist § 34 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch. Maßgebend für die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen sind die gesamten Bruttoeinnahmen, die der Rentner erzielt.

Hinzuverdienstgrenzen:  Nicht Sie, sondern Ihr Mitarbeiter hat die Verpflichtung, die Hinzuverdienstgrenzen zu überwachen. Sie können und sollten ihn allerdings insoweit unterstützen, als Sie ihn über seine Mitteilungspflicht unterrichten. Hinweis: Rentner ab 65 Jahren dürfen unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.