Extras statt Gehaltserhöhung

Eine Gehaltserhöhung werden in Zeiten der Wirtschaftskrise wohl nur die allerwenigsten Unternehmen gewähren wollen - oder können. Aber Sie können Ihre engagierten Mitarbeiter stattdessen mit ein paar Extraleistungen belohnen.

Auf diese Extras entfallen weder Steuern noch Sozialabgaben:

Erholungsbeihilfe statt Gehaltserhöhung
Diese Finanzspritze für den Urlaub kann bis zu 156 Euro für jeden Mitarbeiter betragen, zusätzliche 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind. Die Summe muss vom Unternehmen mit 25% pauschal versteuert werden, und der Mitarbeiter muss Ihnen die Rechnungen aus dem Urlaub vorlegen.

Geschenk statt Gehaltserhöhung
Bis zu 40 Euro dürfen Sie pro Mitarbeiter für kleine Aufmerksamkeiten ausgeben, dann bleibt dieses Extra steuerfrei.

Kinderbetreuung statt Gehaltserhöhung
Sowohl für den Mitarbeiter als auch für das Unternehmen vollkommen steuer- und abgabenfrei ist die Übernahme der Kinderbetreuungskosten für Kinder, die noch nicht der Schulpflicht unterliegen. Das Unternehmen kann Kosten für den Kindergarten, die Kinderkrippe oder auch eine Tagesmutter übernehmen.

Mittagessen statt Gehaltserhöhung
Ein Zuschuss zum Mittagessen in einer Gaststätte ist steuer- und beitragsfrei möglich. Der Wert einer Essensmarke darf 5,83 Euro allerdings nicht übersteigen. Der Mitarbeiter muss sich an diesem Betrag seit Anfang des Jahres 2009 mit 2,73 aus dem Nettogehalt beteiligen, so dass der Arbeitgeberzuschuss bei 3,10 Euro liegt. Liegt der Verrechnungswert der Essensmarke über 5,83 Euro, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil.