Elster-Lohn-II-Verfahren: Nutzen Sie die Übergangsregelung

Der offizielle Start des Elster-Lohn-II-Verfahrens war der 1.1.2013. Doch für Sie als Betrieb heißt es nicht, dass Sie sofort das neue Verfahren anwenden müssen. Vielmehr können Sie eine großzügige Übergangsregelung nutzen.

Elster Lohn II ab 1.1.2013

Der Starttermin für das neue elektronische Abrufverfahren der elektronischen Steuerabzugsmerkmale (ELStAM) war der 1.1.2013. Seit diesem Zeitpunkt können Sie als Betrieb die Daten von den Servern der Finanzverwaltung abrufen und verwenden. Vorausgesetzt, Sie sind als Betrieb in dem Verfahren angemeldet und Ihre Lohnsoftware unterstützt das Verfahren.

Viele Entgeltabrechnungsprogramme werden das Verfahren noch nicht nutzen bzw. den Anwendern anbieten, da sie noch erheblichen Testbedarf und ein Verbesserungspotenzial in dem Abruf der Steuereckdaten sehen. Leider können die Entgeltabrechnungsprogramm-Hersteller nämlich nur sehr eingeschränkt das neue Verfahren im Zusammenspiel mit der Finanzverwaltung testen. Daher werden die Softwareanbieter hier in eigenen Testverfahren Verbesserungen für den Abruf herausarbeiten.

Gestreckte Einführungsphase

Im Jahr 2013 müssen Sie als Betrieb nur einmal mit den neuen ELStAM-Daten abrechnen. Genauer gesagt, Sie müssen in mindestens einem Abrechnungszeitraum des Jahres 2013 die ELStAM-Daten anwenden. Dies heißt praktisch, dass Sie erstmalig im Dezember den Datenabruf durchführen müssen und dann auch erst mit den angerufenen Daten eine Abrechnung erstellen müssen.

Diese gestreckte Einführungsphase ist sehr zu begrüßen. Denn es wird auch weiterhin von einer hohen Anzahl fehlerhafter Datensätze in der ELStAM-Datenbank ausgegangen. War diese schlechte Datenqualität im letzten Jahr noch kurz vor dem Start des Verfahrens ausschlaggebend für die Verschiebung, darf man für 2013 gespannt sein, wie gut die Datenqualität dann ist.

Was tun bei fehlerhaften ELStAM-Daten?

Sind die Daten aus der ELStAM-Datenbank fehlerhaft, so haben Sie die Möglichkeit, auf den Datenabruf für 6 Monate zu verzichten. Solange verwenden Sie dann weiterhin die alten Papiervordrucke.

Ihr Arbeitnehmer mit den fehlerhaften ELStAM-Daten kann dann die 6 Monate nutzen, um seine Daten zu bereinigen.