ELENA-Verfahren soll eingestellt werden

Erleichterung bei den Lohnabrechnern macht sich breit: Das umstrittene ELENA-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis) soll schnellstmöglich eingestellt werden. Wie Sie nun in der Lohnabrechnung reagieren müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Ein Donnerschlag ging mitten in der Sommerpause sicher auch durch Ihr Lohnbüro, als Sie die Meldung lasen, dass das ELENA-Verfahren eingestellt werden soll. Denn das ELENA-Verfahren hat Ihnen und anderen Lohnabrechnern in den vergangenen 1,5 Jahren sicher auch das ein oder andere graue Haar eingebracht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie das
Arbeitsministerium haben in einer gemeinsamen Presseerklärung
bekanntgegeben, dass sie das ELENA-Verfahren aus datenschutzrechtlichen
Gründen schnellstmöglich einstellen wollen. Allerdings geht aus dieser
Meldung nicht hervor, wann ELENA beendet werden soll.

Somit zweifeln nun viele Personalbüros, ob sie weiterhin die Datensätze im ELENA-Verfahren übermitteln müssen. Die Antwort ist ja! Denn momentan gibt es lediglich die Absichtserklärung der beiden Ministerien, das Verfahren schnellstmöglich zu begraben und kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen. Allerdings ist hierbei sicherlich zunächst die Sommerpause in Berlin abzuwarten, sodass das bisherige Recht weiterhin gilt. Danach sind Sie als Lohnabrechner weiterhin angehalten, die ELENA-Datensätze für Ihre Arbeitnehmer monatlich an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu melden.

Gesetzentwurf soll Datenlöschung enthalten
Der in der Pressemitteilung angekündigte Gesetzentwurf soll auch einen Passus enthalten, der die Löschung der gesammelten ELENA-Daten vorsieht. Mittlerweile sollen nämlich auf den Servern der Deutschen Rentenversicherung als Betreiber der Zentralen Speicherstelle für das ELENA-Verfahren, über 500 Millionen Datensätze gesammelt worden sein.
Sobald es Neuigkeiten zum ELENA-Verfahren gibt, informiere ich Sie in diesem Portal.