ELENA-Verfahren: Rentenversicherung bessert erneut nach

Das ELENA-Verfahren bereitet den Datenschützern Kopfzerbrechen und den Softwarehäusern immer neue Updates. Im September kam es zu einer erneuten Aktualisierung der Prüfroutinen für das ELENA-Verfahren bei der Zentralen Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung. Für Sie als Lohnabrechner bedeutet dies ein erneutes Update Ihres Lohnprogrammes.

ELENA und immer wieder Nachbesserungen

Wie nun bekannt wurde hat die Zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung auch im September wieder Ihr Kernprüfprogramm aktualisiert. Damit erfolgt seit Juli 2010 jeden Monat eine Anpassung der Prüfungen im ELENA-Verfahren seitens der Rentenversicherung.

Das Kernprüfprogramm dient dazu, die eingehenden Datensendungen der Unternehmen auf korrekte Syntax, also quasi die korrekte Form der Datenlieferung zu prüfen. Die meisten Softwareanbieter haben genau diese Kernprüfung in den Lohnprogrammen hinterlegt, um eine hohe Qualität der übermittelten Daten, die im ELENA-Verfahren gesendet werden, zu gewährleisten.

Wegen der Anpassungen durch die ZSS sind die Softwarehäuser wieder einmal gefordert ein neues Lohn-Update bereitzustellen. Nachdem bereits im Juli und August Anpassungen in der Kernprüfung erfolgten, ist es im September zu einer erneuten Anpassung der Prüfroutinen im ELENA-Verfahren gekommen. Da diese neue Kernprüfung dazu führen kann, dass einzelne ELENA-Meldungen von der ZSS abgewiesen werden, obwohl die Datenlieferung in Ihrer Lohnsoftware als unbedenklich eingestuft worden ist, ist es erforderlich das entsprechende Update Ihrer Lohnsoftware einzuspielen.

ELENA-Verfahren fordert oft Updates
Es empfiehlt sich daher dringend sich auf der Internet-Seite Ihres Softwareanbieters über aktuelle Updates zu informieren und diese einzuspielen. Auch für künftige Abrechnungszeiträume ist es sinnvoll, wenn Sie sich erst auf die Website Ihres Lohnprogrammes begeben und dort schauen, ob neue Updates zur Verfügung stehen. Denn gerade das ELENA-Verfahren erforderte bislang sehr viele Anpassungen, welche die Lohnprogramme kurzfristig integrieren müssen.

Weitere Informationen zum ELENA-Verfahren finden Sie hier .