ELENA-Verfahren: Erneute Nachbesserung der Prüfroutinen

Das ELENA-Verfahren nimmt Fahrt auf. Nachdem es Rückenwind durch den Normenkontrollrat erhalten hat und durch diesen -mit Einschränkungen - als effizient betrachtet wird, macht die Zentrale Speicherstelle nun mit einer Rolle rückwärts von sich reden. Die Mitte September 2010 veröffentlichte Kernprüfung wurde am 28. September 2010 bereits wieder einkassiert.

ELENA und die Prüfroutinen
Im ELENA-Verfahren wird zur Überprüfung der Datenlieferung eine Kernprüfung eingesetzt. Diese wird von der Zentralen Speicherstelle (ZSS) eingesetzt, um fehlerhafte Datenlieferungen zu erkennen und abzuweisen. In ihr sind diverse Prüfungen zu den einzelnen Datenfeldern in den ELENA-Meldungen hinterlegt. Werden diese Datenfelder von der Software falsch gefüllt, so weist die ZSS die ELENA-Datenlieferung als fehlerhaft aus. Dies kann dazu führen, dass die gesamte Datenlieferung als fehlerhaft abgewiesen wird und der Betrieb hat die Daten erneut – natürlich korrekt – an die Speicherstelle zu senden.

Die Kernprüfung wird vom Gros der Softwareanbieter in das Lohnprogramm eingebunden, um eine hohe Qualität bei der Lieferung der ELENA-Daten zu gewährleisten. Die Softwarehersteller sind daher bemüht stets die aktuelle Kernprüfung in der Lohnsoftware zu integrieren.

ELENA-Verfahren zwingt zu Updates
Im September kamen die Softwarehersteller aber in arge Zeitnöte, denn die Zentrale Speicherstelle hat zweimal innerhalb von 14 Tagen die Kernprüfung angepasst, sodass auch viele Softwarehersteller darauf reagieren müssen und mit Updates die Betriebe versorgen müssen. Für Sie als Lohnabrechner gilt daher sich vor jeder Lohnabrechnung bei Ihrem Softwarehersteller zu informieren, ob neue Updates erforderlich sind. Denn nicht nur rechtliche Änderungen sorgen für eine Softwareaktualisierung, sondern auch ELENA.

Weitere Informationen zum ELENA-Verfahren finden Sie hier.