Diese Personengruppenschlüssel gibt es
Im DEÜV-Meldeverfahren müssen Sie alle Arbeitnehmer, die in Ihrem Betrieb beschäftigt sind, zur Sozialversicherung anmelden. In den DEÜV-Meldungen müssen Sie dabei auch den Personengruppenschlüssel für die Arbeitnehmer hinterlegen.
Hierbei sind die Personen, die Sie an die Einzugsstellen der Krankenkassen bzw. die Minijob-Zentrale melden, näher von ihnen zu spezifizieren. Der Personengruppenschlüssel ist stets 3-stellig und fast einen sozialversicherungsrechtlichen Personenkreis zusammen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Personengruppenschlüssel:
Für die Meldungen zur Sozialversicherung ist unter anderem der Personengruppenschlüssel anzugeben.
Personenkreis |
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101 |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale |
102 |
Auszubildende |
103 |
Beschäftigte in Altersteilzeit |
104 |
Hausgewerbetreibende |
105 |
Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt |
106 |
Werkstudenten |
107 |
Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder ähnlichen Einrichtungen |
108 |
Bezieher von Vorruhestandsgeld |
109 |
Minijobber |
110 |
Kurzfristig Beschäftigte |
111 |
Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen |
112 |
Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft |
113 |
Nebenerwerbslandwirte |
114 |
Nebenerwerbslandwirte – saisonal beschäftigt |
116 |
Ausgleichsgeld nach dem FELEG |
118 |
Unständig Beschäftigte |
119 |
Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters |
121* |
Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt |
122* |
Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung |
123* |
Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten |
127 |
Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind. |
190 |
Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. |
* seit 2012