DEÜV-Meldeverfahren: Was bedeuten die Änderungen ab Juni 2011?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den gemeinsamen Grundsätzen für das DEÜV-Meldeverfahren zugestimmt. Ab 01.06.2011 werden demnach keine Fehlermeldungen in Papierform mehr versendet. Dann soll nur noch elektronisch kommuniziert werden. Was dies konkret für Sie bedeutet, erfahren Sie hier!

Keine Papierrückmeldungen mehr im DEÜV-Verfahren
Bislang bestand im elektronischen DEÜV-Meldeverfahren für die Lohnabrechner und die Lohnsoftwareersteller die Möglichkeit auszuwählen, ob sie die Rückmeldungen der Annahmestellen elektronisch erhalten wollten oder als Brief mit der gelben Post. Bei der elektronischen Rückmeldung gibt es weiterhin die Option zu wählen, ob die elektronische Rückmeldung der Annahmestellen per E-Mail oder über einen Kommunikationsserver erfolgt. Diese beiden elektronischen Rückmeldewege bestehen auch weiterhin.

Die Rückmeldungen per Brief mittels der gelben Post entfallen jedoch ab 01.06.2011. Es ist hier also zwingend eine Umstellung in der Lohnsoftware vorzunehmen. Einige Softwareersteller haben dem Anwender die Auswahl ermöglicht den Rückmeldeweg frei zu wählen, andere Hersteller von Lohnsoftware haben hingegen einen Rückmeldeweg strikt vorgegeben. Für Sie in der Lohnabrechnung bedeutet die Abschaffung der Papierrückmeldungen in aller Regel zum 01.06.2011 ein neues Software-Update.

Ärgerlich für die Lohnabrechner und Softwarehäuser ist der Umstellungstermin zum 01.06.2011, denn dieser erfordert ein eigenständiges Update, welches bei einigen Softwareherstellern den Kunden extra in Rechnung gestellt wird. Aber hier agiert der Gesetzgeber und die Deutsche Rentenversicherung Bund seit Jahren an der Praxis vorbei, sodass sich alle Beteiligten mittlerweile daran gewöhnt haben dürften.

Wann erfolgen die DEÜV-Rückmeldungen überhaupt?
Glücklicherweise sind die Fehlermeldungen eher der Ausnahmefall, sodass die Umstellung des Verfahrens an vielen Lohnabrechnern unbemerkt vorbei geht. Denn das Gros der DEÜV-Meldungen wird fehlerfrei verarbeitet. Im Fehlerfall jedoch meldet die Datenannahmestelle der Krankenkasse, dass eine oder mehrere DEÜV-Meldungen nicht verarbeitet werden konnten. Diese Rückmeldung erfolgt ab 01.06.2011 nur noch elektronisch.

Es gibt jedoch noch eine Ausnahme, wann keine elektronische Rückmeldung erfolgt. Werden die Fehlerprotokolle 40 Tage nicht vom GKV-Kommunikationsserver abgeholt, so kommt doch wieder die Papierrückmeldung zum Zuge.