von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
Durch einen Wechsel der Steuerklasse während der Altersteilzeit kann der Aufstockungsbetrag höher ausfallen. Dieser dient dazu, das durch die Teilzeit geringere Entgelt ein wenig abzufedern. Laut dem Bundesarbeitsgericht muss ein Unternehmen es hinnehmen, wenn ein Mitarbeiter in Altersteilzeit die Steuerklasse wechselt, um in den Genuss eines höheren Aufstockungsbetrages zu kommen.
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