Können Mitarbeiter zur Nutzung von Social Media verpflichtet werden?

Die sozialen Medien sind aus unserem Leben schon lange nicht mehr wegzudenken. Überall verfolgen sie uns, ob nun im privaten Bereich oder auch im Job. Facebook, Twitter und andere Plattformen sind uns in allen Lebenslagen wichtig geworden und helfen dabei, den Kontakt zur Außenwelt, zu Freunden, Arbeitskollegen oder auch zu anderen Unternehmen zu halten.

Schon lange werden bei Facebook und Twitter nicht mehr nur "geplaudert" und ein paar nette Fotos ausgetauscht. Dort werden Geschäfte angebahnt und Kontakte zu anderen Unternehmen geknüpft. Denn kaum ein Unternehmen kann es sich heutzutage noch leisten, nicht in den sozialen Medien vertreten zu sein. Daher ist es für die Unternehmensleitungen auch extrem wichtig, dass die Mitarbeiter mitziehen und das Unternehmen im Internet würdevoll vertreten.

Doch was kann und darf der Arbeitgeber verlangen? Kann die Nutzung von Social Media zur Arbeitsplatzbeschreibung gehören?

Die Unternehmensleitung legt fest, was gemacht wird

Als Mitarbeiter hat man rechtlich gesehen kaum Chancen, der Anweisung der Unternehmensleitung zu entgehen. Allerdings bezieht sich dies nur auf den Arbeitsplatz. Möchte das Unternehmen die Nutzung von Social Media und auf diversen Plattformen vertreten sein, dann muss man als Mitarbeiter dort auch im Interesse des Unternehmens agieren. Das bedeutet, dass das Profil des Unternehmens gepflegt werden muss, Beiträge eingearbeitet und Anfragen beantwortet werden müssen.

Je nachdem, welcher Arbeitsauftrag erteilt wurde und in welchem Umfang man für den Auftritt in den Netzwerken zuständig ist.

Was Sie jedoch privat machen, geht das Unternehmen nichts an. Es kann Sie also nicht dazu verpflichten, auch im privaten Bereich für das Unternehmen in den sozialen Netzwerken tätig zu werden oder die Nutzung von Social Media anzustreben. Denn Privat und Arbeit sind immer noch strikt getrennt.

Einen guten Mittelweg finden

Nun bringt es jedoch nichts, völlig auf stur zu schalten und den Konfrontationskurs bezüglich der Nutzung von Social Media einzuschlagen. Den Kürzeren zieht dabei immer der Arbeitnehmer, der am Ende deshalb vielleicht sogar seinen Job verliert oder in einen anderen Bereich versetzt wird, der weniger gut bezahlt wird und weniger spannende Aufgaben bereithält.

Wenn man sich – ob nun als Arbeitnehmer oder als private Person – einmal direkt vor Augen führt, wie wichtig die sozialen Medien sind, welche Reichweite diese haben und was damit alles erreicht werden kann, dann kann man sich auch für die Vorstellung öffnen, dort aktiv zu werden. Und wenn man einen guten Arbeitgeber hat, dürfte es kein Problem sein, diesen auch im privaten Facebook Profil anzugeben.