von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Personal
Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall? Der Fall:
Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall? Die Entscheidung:
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen wies die Klage ab, denn ein Arbeitgeber muss bei einem Arbeitsunfall nur bei direktem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schmerzensgeld zahlen. Bei der offen stehenden Luke ist dieser Vorsatz jedoch nicht nachweislich gegeben (LAG Hessen, Az. 3 Sa 579/09).
Auch das mögliche fahrlässige Verhalten eines Vorgesetzten spielt keine Rolle, da bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgen haftet. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld scheidet also auch hier aus.
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| Lohn & Gehalt aktuell | Arbeitgeber-Handbuch Personal & Arbeitsrecht | Praxishandbuch Personal |
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