Die größten Irrtümer: Bei Hiwi-Jobs ist Ausbeutung normal

Hiwi-Jobs sind reine Ausbeuterei? Wohl kaum, denn auch als studentische Hilfskraft hat man einige Rechte, nur wissen das viele nicht. Wie viel Urlaub steht Ihnen zu? Und was passiert, wenn Sie krank werden? Wir haben hier die wichtigsten Informationen noch einmal für Sie zusammengefasst.

Ein Hiwi-Job ist für einen Studenten meist sehr positiv: Enge Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl, Vertiefung der Fachkenntnisse und erste Beziehungen in die Arbeitswelt sind nur einige Faktoren, die für eine Vertragsunterzeichnung entscheidend sein können. Dennoch nehmen einige Arbeitgeber das Wort "Hilfskraft" zu wörtlich und verlangen zu viel, doch welche Rechte hat man als wissenschaftliche Hilfskraft?

Stundenlohn – Wie viel Geld bekomme ich?

Seit dem 1. September 2008 steht der Stundenlohn für eine stundentische Hilfskraft bei 8,80 Euro fest. Darin eingerechnet ist eine Sonderzulage als Ausgleich für Ihr Weihnachtsgeld. Dieser Mindestlohn ist an allen Hochschulen gleich, unabhängig davon, ob Sie an einer Uni oder einer FH arbeiten. Ihre maximale Arbeitszeit darf nicht über 19 Stunden pro Woche liegen.

Urlaubsanspruch – Wie viel Urlaub steht mir zu?

Sie haben immer auch einen Anspruch auf Urlaub, der fristgerecht bei dem jeweiligen Fachbereich eingereicht werden muss. Natürlich ist es empfehlenswert, die eigenen Urlaubspläne im Vorhinein immer erst mit dem Professor abzusprechen. Auch während Ihres Urlaubs wird Ihnen der Lohn weitergezahlt.

Wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen, können Sie ganz leicht berechnen: Für je einen Arbeitstag pro Woche stehen Ihnen 4 Urlaubstage zu, arbeiten Sie beispielsweise 3 Tage in der Woche, dann haben Sie Anspruch auf einen Jahresurlaub von 12 Tagen, die Stundenzahl spielt dabei keine Rolle. Sollte einmal ein gesetzlicher Feiertag auf Ihren üblichen Arbeitstag fallen, dann müssen Sie diese Stunden nicht nacharbeiten.

Krankmeldung – Müssen Sie die versäumten Stunden nacharbeiten?

Wenn Sie krank sind, dann brauchen Sie unbedingt eine ärztliche Bescheinigung, die Sie bei Ihrem Vorgesetzen oder dem Fachbereich einreichen. Es versteht sich von selbst, dass Sie Ihren Professor so schnell wie möglich über Ihre Abwesenheit informieren, am besten natürlich per Telefon. Trotz Krankheit haben Sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sogar bis zu 6 Wochen lang, und die durch die Krankheit versäumten Arbeitsstunden müssen Sie auch nicht zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.

Vertragsende – Darf ich fristlos gekündigt werden?

Mit Ablauf des Vertrags endet im Normalfall auch das Beschäftigungsverhältnis, denn studentische Hilfskraftverträge sind meist sowieso befristet. Es gilt jedoch ein besonderer Kündigungsschutz: Sie können nur aus wirklich schwerwiegenden Gründen fristlos gekündigt werden. Wenn Ihnen so etwas passieren sollte, Sie aber nicht sicher sind, ob das wirklich gerechtfertigt ist, dann wenden Sie sich am besten so schnell wie möglich an den AStA, Ihre Widerspruchsfrist beträgt dabei 21 Tage.