Bundesknappschaft: So bleiben Sie im Minijob auf dem neuesten Stand

Die Minijob-Zentrale wird durch die Bundesknappschaft getragen. Dies ist noch nicht lange der Fall und bedeutet für Minijobber seit 2005, dass sie ihre Abgaben nicht mehr selber abführen müssen. Wie Sie die Minijob-Zentrale bei Fragen erreichen und immer auf dem neuesten Stand bleiben, erfahren Sie in diesem Artikel!

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wer oder was eigentlich die Bundesknappschaft ist? Vielen Menschen war diese Behörde lange Zeit nur im Zusammenhang mit dem Bergbau ein Begriff.

Dies ist auch richtig, da die Bundesknappschaft von 1969 bis 2003 Träger der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer war, die im Bergbau beschäftigt waren. Ihren Hauptverwaltungssitz hatte die Bundesknappschaft sowohl schon zu dieser Zeit als auch heute noch inmitten der Haupt-Bergbau-Region Deutschlands: in Bochum im Ruhrgebiet.

Die Minijob-Zentrale wird durch die Bundesknappschaft getragen

Seitdem am 1. April 2003 die neue Regelung für Minijobs (damals noch 400 Euro-Jobs, heutzutage liegt die Verdienstgrenze bei 450 Euro) in Kraft getreten ist, hat die Bundesknappschaft als Träger der sogenannten Minijob-Zentrale die Verwaltung für alle Minijobs in der gesamten Bundesrepublik übernommen.

Die neue Regelung ab April 2003 besagte, dass die Verdienstgrenze von 325 auf 400 Euro angehoben wurde und die wöchentliche Stundenbegrenzung von 15 Stunden die Woche entfällt. Seit diesem Zeitpunkt erhält der Arbeitnehmer seinen monatlichen Lohn von bis zu 400 Euro in voller Höhe ausbezahlt, die Abgaben in Höhe von 25 % hat seitdem der Arbeitgeber an die Bundesknappschaft zu errichten.

Für den Fall, dass Sie einem Minijob nachgehen, brauchen Sie sich also um nichts zu kümmern – für die Abgaben an die Bundesknappschaft als Träger der Minijob-Zentrale ist der Arbeitgeber zuständig.

Mehr zu den Abgaben an die Bundesknappschaft lesen Sie im Artikel Für Minijobber zahlen Sie an die Bundesknappschaft!

Wie Sie die Minijob-Zentrale erreichen

Sie haben Fragen zu Ihrem Minijob oder wollen ein paar generelle Sachen zu diesem Thema klären? Dann können Sie sich telefonisch an die Minijob-Zentrale, die von der Bundesknappschaft getragen wird, wenden. Unter 0355 2902-70799 erreichen Sie die Mitarbeiter montags bis freitags zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr. Auch per Mail erreichen Sie die Minijob-Zentrale bei Fragen unter minijob@minijob-zentrale.de.

Auf der Homepage der Minijob-Zentrale können Sie sich über die Richtlinien zu Minijobs in Privathaushalten und zu Minijobs im gewerblichen Bereich informieren. So interessiert viele Minijobber ihr Urlaubsanspruch im Minijob, eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder welchen Einfluss ein Minijob auf die Rente haben kann.

Falls Sie Neuigkeiten aus der Minijob-Zentrale via Social Media verfolgen wollen, finden Sie aktuelle Informationen bei Facebook, Twitter, bei YouTube und auf dem hauseigenen Blog.