von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Personal
Wer den Betriebsrat wählen darf, kann auch gewählt werden
Für eine Kandidatur für die Betriebsratswahlen muss ein Mitarbeiter, als Arbeitnehmer zählen, das 18. Lebensjahr erreicht haben und keine leitende Position bekleiden. Neue Mitarbeiter haben zwar sofort das aktive Wahlrecht, aber erst nach sechs Monaten das passive. Auch Mitglieder des Wahlvorstands dürfen für die Betriebsratswahlen kandidieren.
Ausnahme bei Betriebsratswahlen eines jungen Betriebes
Besteht der ganze Betrieb noch keine sechs Monate, gilt der Grundsatz für die Betriebsratswahlen natürlich nicht. Dann können sich alle aktiven Wahlberechtigten, auch in den Betriebsrat wählen lassen.
Eine andere Ausnahme stellen Betriebszugehörigkeiten dar, die man in anderen Betrieben desselben Unternehmens oder Konzerns durchlaufen hat. Die Zugehörigkeit wird dem Arbeitnehmer für die Betriebsratswahlen hinzugerechnet, wenn keine Unterbrechung stattfand.
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