Betriebsratswahl: Den Wahlvorstand richtig bestellen

Ab dem 1. März 2010 ist es wieder so weit: Die Betriebsratswahl 2010 beginnt und läuft bis zum 31. Mai. Die Einleitung durch einen Wahlvorstand ist für die Betriebsratswahl Grundvoraussetzung für ihre Gültigkeit. Der Wahlvorstand stellt sicher, dass die Betriebsratswahl 2010 ohne Einfluss des Arbeitgebers, einer Gewerkschaft oder einer anderen Interessengemeinschaften durchgeführt wird.

Wer darf den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl bestellen?
Für die Bestellung des Wahlvorstandes kommt es darauf an, ob es in dem Unternehmen bereits einen Betriebsrat gibt oder nicht. Wenn ja, setzt dieser den Wahlvorstand ins Amt. Die Bestellung muss 10 Wochen vor Auslauf der eigenen Amtszeit des Betriebsrates erfolgen.

Wird diese Frist versäumt, muss das Arbeitsgericht den Wahlvorstand bestellen. Dies muss auf einen Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Mitarbeitern oder einer Gewerkschaft  erfolgen. Falls der Betrieb einem Konzern oder einer Unternehmensgruppe angehört, kann ein existierender Gesamt- oder Konzernbetriebstrat den Wahlvorstand einberufen.

Auf diese Besonderheit ist allerdings zu achten: Bei Betrieben mit fünf bis fünfzig Mitarbeitern verkürzt sich die Frist der Bestellung von 10 auf 4 und von 8 auf 3 Wochen.

Betriebsratsloses Unternehmen: Wer darf hier den Wahlvorstand bestellen?
Gehört das betriebsratslose Unternehmen einem Konzern an, der einen Betriebrat hat, wird der Wahlvorstand durch diesen ins Amt gesetzt.

Falls es keinen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat gibt, können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine Gewerkschaft zu einer Betriebsversammlung einladen. Hier bestellen alle wahlberechtigten Arbeitnehmer den Wahlvorstand.