Beitragsbemessungsgrenzen 2010: Was Sie wissen sollten

Wie in jedem Jahr werden auch in diesem Jahr wieder die Bezugsgrößen der Sozialversicherung neu angepasst. Wir verraten Ihnen, mit welchen Beitragsbemessungsgrenzen Sie 2010 konkret rechnen können.

Beitragsbemessungsgrenzen 2010:

Rentenversicherung

Alte Bundesländer:

Neue Bundesländer:

Allgemeinen Rentenversicherung:
Die neue Beitragsbemessungsgrenze beträgt + 100€  gegenüber dem Vorjahr :

In Zahlen:
66.000 € /Jahr = 5.500 € / Monat

Knappschaftliche Rentenversicherung:
Die neue Beitragsbemessungsgrenze beträgt   + 150 € gegenüber dem Vorjahr :

In Zahlen:
81.600 € /Jahr = 6.800 € / Monat

Allgemeinen Rentenversicherung:
Die neue Beitragsbemessungsgrenze beträgt + 100 € gegenüber dem Vorjahr :

In Zahlen:
55.800 € /Jahr = 4.650  € / Monat

Knappschaftliche Rentenversicherung:
Die neue Beitragsbemessungsgrenze beträgt   + 100 € gegenüber dem Vorjahr :

In Zahlen:
68.400 € /Jahr = 5.700 € / Monat

Krankenversicherung/Pflegeversicherung

Die allgemeine Jahresarbeitsgrenze liegt bei + 1.350 Euro

Jahres-Wert 2010:

49.950 €  (alt: 48.600 €)

Monatswert 2010:

4.162,50 €

Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 beträgt + 900 Euro

45.000 Euro (alt: 44.100€)

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze: Diese Grenze gilt für Arbeitnehmer die zum 31.12.2002 die Jahresentgeltgrenze überschritten haben und deswegen ersatzweise bei einer privaten Versicherung versichert waren. Dieser Fall tritt ein, wenn der private Versicherungsschutz den gesetzlichen ersetzt.

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt + 900 Euro

Jahres-Wert 2010:

45.000 €  (alt: 44.100 €)

Monatswert 2010:

3.750 €

Wie verhält es sich mit den Bezugsgrößen?
Die Bezugsgröße ist gesetzlich in § 18 SGB IV verankert. Die Bezugsgröße ist eine dynamische Rechengröße, von der weitere Sozialbeiträge linear abhängen. Errechnet wird die Bezugsgröße durch das Durchschnittsentgelt des vorherigen Kalenderjahres.

Die geänderten Tariflohnabschlüsse im Jahr 2008 wirken sich demnach auch auf die Bezugsgrößen im Jahr 2010 aus. In den alten Bundesländern liegen die Bezugsgrößen bei 30.600 Euro/Jahr, also 2.555 Euro/Monat und in den neuen Bundesländern liegt die Bezugsgröße bei 26.040 Euro/Jahr, monatlich 2.170 Euro.

Vorsicht: Die Bezugsgrößen für die neuen Bundesländer beziehen sich nur auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sowohl für die Krankenversicherung als auch für den Bereich Pflege gelten bundesweit die Richtlinien der alten Bundesländer.