von Martin Glania, veröffentlicht in Ausbildung
Auszubildende kommen nicht in den Ausbildungsbetrieb, um möglichst produktiv zu sein. Sie sollten vielmehr möglichst viel lernen. Und vor allem sollten Sie das lernen, was im Ausbildungsrahmenplan steht. Und wenn dies gewährleistet ist, dann können Azubis durchaus auch mit ihren Arbeitszeiten in den Schichtbetrieb integriert werden.
Eine Untersuchung der Uni Erlangen-Nürnberg hat vielmehr ergeben: Weder gesundheitlich noch von der Lebensqualität her müssen Azubis, die in die Schichtarbeit (2-Schicht-System) integriert sind, Abstriche machen. Es ist also möglich, dies einem Azubi abzuverlangen, wenn das mit dem Ausbildungsrahmenplan vereinbar ist. Und negative Folgen sind auch nicht zu befürchten.
Schichtarbeit: Vorsicht bei minderjährigen Azubis
Einschränkungen gibt es aber dennoch – und zwar bei minderjährigen Auszubildenden. Für die gilt nämlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Und das sieht gleich mehrere Beschränkungen für Azubis unter 18 vor:
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