Ist eine Kündigung ohne Abmahnung möglich?

Eine Kündigung in der Ausbildung sollte aus naheliegenden Gründen – wenn irgendwie möglich – vermieden werden. Manchmal ist sie aber dennoch möglich – in der Regel nach der einen oder anderen Abmahnung. Und ganz ohne Abmahnung kündigen - ist das möglich?

Eine Kündigung ohne Abmahnung ist auch innerhalb einer Ausbildung keineswegs völlig ausgeschlossen. Sie wird durch das Berufsbildungsgesetz legitimiert. Das gilt übrigens für beide Seiten – sowohl für den Azubi als auch für den Ausbildungsbetrieb. Allerdings: Es muss etwas wirklich Gravierendes vorgefallen sein, durch das es dem Ausbildungsbetrieb unzumutbar geworden ist, die Ausbildung fortzusetzen.

Mögliche Gründe für eine Kündigung ohne Abmahnung: 

  • Ein Azubi wird gegenüber einem Kollegen gewalttätig oder droht Gewalt massiv und glaubhaft an. Hier wird eine Kündigung allein schon deshalb notwendig, damit die Kollegen geschützt werden. Eine Abmahnung allein würde den Schutz der Kollegen nicht gewährleisten. 
  • Ein Ausbilder wird von einem Auszubildenden schwer (mit entsprechenden Kraftausdrücken) beleidigt und zeigt keinerlei Reue. Auch hier ist eine Fortsetzung der Ausbildung für den Betrieb nicht mehr zumutbar. Eine Kündigung ohne Abmahnung ist möglich. 
  • Ein Auszubildender entwendet die Geldbörse eines Kollegen und wird dabei ertappt. Mit dieser Tat macht der Azubi eine Kündigung möglich. Nur mit viel Glück wird der Ausbildungsbetrieb ein Auge zudrücken und lediglich abmahnen. 

Das Berufsbildungsgesetz wählt die Formulierung, dass ein wichtiger Grund vorliegen muss, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dieser ist beispielsweise nicht gegeben, wenn der Azubi einmal unentschuldigt in der Berufsschule fehlt. In diesem Fall ist eine Kündigung tatsächlich erst nach einer Abmahnung und weiteren gleichen Verfehlungen möglich.