von Martin Glania, veröffentlicht in Ausbildung
Eine Kündigung ist in der Ausbildung nach der Probezeit nur sehr schwer möglich. Der Betrieb darf nur die Reißleine ziehen, wenn tatsächlich etwas Gravierendes vorgefallen ist. Der Azubi kommt schon ein wenig einfacher aus seinem Vertrag heraus. Allerdings gilt für ihn immerhin eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Zudem darf er nicht kündigen, wenn er die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchte.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, dann käme unter Umständen ein Aufhebungsvertrag in Frage. Ein Aufhebungsvertrag setzt voraus, dass sich Azubi und der Ausbildungsbetrieb einig sind: Die Ausbildung wird im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Sinn macht das Ganze dann, wenn man eine Kündigung entweder bewusst vermeiden will oder eine Kündigung schlicht nicht möglich ist.
Gründe zur Vermeidung einer Kündigung zugunsten des Aufhebungsvertrags:
Rechtliche Gründe für einen Aufhebungsvertrag anstelle einer Kündigung:
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