von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Ausbildung
Was in der Probezeit sehr einfach funktioniert, das ist anschließend umso schwerer: die Kündigung eines Azubis. Allerdings hat das gute Gründe: Denn eine abgebrochene Ausbildung ist eine Art Super-Gau im Lebenslauf eines jungen Menschen. Die Wahrscheinlichkeit, gar keine Ausbildung mehr zu absolvieren, steigt dadurch enorm an.
Daher macht es Ihnen der Gesetzgeber zu Recht schwer, die Kündigung eines Auszubildenden durchzusetzen. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Kündigung nach der Probezeit nicht funktioniert. Voraussetzung dafür ist allerdings: Es müssen eindeutige Fakten vorliegen. Der Azubi muss sich also etwas Schwerwiegendes geleistet haben. Nach geltender Rechtsprechung muss diese Handlung bewirken, dass eine Fortsetzung der Ausbildung Ihnen anschließend nicht mehr zumutbar ist.
In diesen Fällen liegt eindeutig ein Grund für eine sofortige Kündigung eines Azubis vor:
In den oben genannten Fällen ist die Rechtslage eindeutig und die Zumutbarkeitsgrenze wurde tatsächlich überschritten. Bei kleineren Verfehlungen kann es auch zu einer fristlosen Kündigung kommen, in der Regel aber erst nach einer Abmahnung.
In diesen Fallen liegt ein Grund für eine fristlose Kündigung vor, wenn der Azubi zuvor (vergeblich) abgemahnt wurde:
Die Abmahnung muss dem Auszubildenden die Chance eröffnen, sein Verhalten zu besseren. Tut er das, dann ist eine Kündigung nicht mehr möglich.
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Martin Glania
28. August 2010, 15:32, im Forum Ausbildung
Gast
15. Mai 2009, 09:45, im Forum Ausbildung
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