Kindergeld: Wegfall der Einkommensüberprüfung in 2011?

Die Eltern volljähriger Azubis erhalten Kindergeld. Das gilt zumindest dann, wenn der Nachwuchs noch unter 25 ist und weniger als 8.004€ im Jahr verdient. Aber was ist dran an den Gerüchten, dass die Einkommensüberprüfung künftig wegfallen soll? Gibt es dann keine Verdienstgrenze mehr?

Um zunächst mal Folgendes klarzustellen: Die Verdienstgrenze für den Erhalt von Kindergeld gibt es im Jahr 2011 noch. Gerüchte, dass die Einkommensüberprüfung für volljährige Kinder, also auch Auszubildende, weggefallen ist, entsprechen nicht der Realität. Was allerdings stimmt: Es wird in die Richtung gedacht, das Einkommen des Auszubildenden künftig nicht mehr zu prüfen. 

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gibt es gegenwärtig einen Referentenentwurf, der sich in der Abstimmung befindet. Aus diesem geht in der Tat die Überlegung hervor, die Einkommensüberprüfung für volljährige Azubis künftig wegfallen zu lassen. Hintergrund: Nur eine relativ kleine Gruppe überschreitet die Verdienstgrenze von zurzeit 8.004€. Es ist aber auf der anderen Seite sehr aufwändig, das relevante Einkommen zu ermitteln. Mit dem Wegfall der Einkommensüberprüfung würden alle Seiten entlastet: die Azubis, deren Eltern, die Finanzämter und die Familienkassen.

Referentenentwurf sieht Streichung der Einkommensüberprüfung beim Kindergeld vor
Der Entwurf sieht vor, dass die Eltern aller Kinder unter 25 Jahren, die ihre erste Berufsausbildung noch nicht beendet haben, anspruchsberechtigt für den Empfang von Kindergeld sind. Das gilt unabhängig von der Vergütung während der Ausbildung, so dass die Einkommensüberprüfung wegfallen kann. Nach Abschluss der Berufsausbildung ist allerdings davon auszugehen, dass "das Kind" künftig finanziell für sich selbst sorgen kann. 

Allerdings ist auch die Berücksichtigung einer zweiten Berufsausbildung beim Kindergeld möglich. Anspruchsberechtigt sollen die Eltern dann sein, wenn der Azubi oder Student weniger als 20 Stunden in der Woche nebenher arbeitet. So soll verhindert werden, dass Ansprüche für Berufstätige entstehen, die sich beispielsweise an einer Uni einschreiben, ohne wirklich zu studieren.

Neuregelung beim Kindergeld erst für 2012 vorgesehen
Aber Vorsicht: Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Referentenentwurf zum Wegfall der Einkommensüberprüfung für das Kindergeld im parlamentarischen Verfahren noch ändert. Das bleibt abzuwarten. Bislang ist vorgesehen, die Regelung zum 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.