von Martin Glania, veröffentlicht in Ausbildung
Ein Aufhebungsvertrag kommt immer dann in Betracht, wenn sich beide Seiten darüber einig sind, dass der Ausbildungsvertrag aufgelöst werden soll. Das kann beispielsweise in folgenden Fällen zutreffen.
Dann macht ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung Sinn:
Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Keinen Druck ausüben
Allerdings ist ein Aufhebungsvertrag tatsächlich nur dann möglich, wenn beide Parteien mit allen darin verfassten Abmachungen einverstanden sind. Der Ausbildungsbetrieb darf keineswegs Druck auf den Azubi ausüben. Äußerungen wie "Unterschreib, sonst kündigen wir" sind nicht nur unmoralisch. Sie machen einen Aufhebungsvertrag auch anfechtbar. Der Azubi kann der Beendigung seiner Ausbildung durch einen so zustande gekommenen Vertrag ohne Weiteres etwas entgegensetzen.
Auf der anderen Seite muss der Azubi wissen: Unterschreibt er einen rechtmäßig zustande gekommenen Aufhebungsvertrag, gibt es kein zurück mehr. Der Betriebsrat kann dann nichts gegen die Auflösung der Ausbildung ausrichten. Und auch eine Kündigungsschutzklage ist nicht mehr möglich. Der Azubi gibt also auch Arbeitnehmerrechte aus der Hand und sollte sich deshalb seiner Entscheidung sicher sein.
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