Als Ausbildungsbetrieb haben Sie jede Menge Kosten zu tragen. Schließlich zahlen Sie beispielsweise die Vergütung – auch an Berufsschultagen. Wenn aber Kosten entstehen, die unmittelbar mit dem Berufsschulbesuch im Zusammenhang stehen, müssen Sie ...
Wenn Ihr Azubi einen Nebenjob ausüben will, dann müssen Sie als Ausbilder über Detailwissen verfügen. Eines geht nämlich nicht: dem Azubi den Nebenjob verbieten. Aber eine Art Kontrollpflicht, was die gesamte Arbeitszeit angeht, haben Sie schon.
Nicht jeder Bewerber um einen Ausbildungsplatz sprudelt im Vorstellungsgespräch. Manch einer hält sich vornehm zurück. Solche sind oftmals nicht die schlechteste Wahl – immer vorausgesetzt, Sie erfahren noch, was Sie wissen müssen.
Nicht jeder Azubi bringt Spitzenleistungen – manch einer braucht besondere Unterstützung. Sie als Ausbilder sorgen für individuelle Förderung. Das gilt vor allem dann, wenn die Einstellung des betroffenen Auszubildenden stimmt und er sich Ihre Hilfe ...
Während die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses in der Probezeit von beiden Seiten aus recht einfach zu bewerkstelligen ist, liegen die Hürden nach bestandener Probezeit deutlich höher. Das gilt zumindest für den Ausbildungsbetrieb.
Wenn es um die Ausbildungsvergütung geht, ist das Berufsbildungsgesetz allein leider wenig hilfreich. Durch zahlreiche Gerichtsurteile haben sich allerdings in den letzten Jahren Eckpfeiler entwickelt, an denen Sie sich orientieren können.
Was haben Auszubildende im Jahr 2012 zu erwarten? Können Sie als Ausbilder Ihrem Azubi beispielsweise mehr Geld versprechen? Mehr Netto würde sicherlich gut ankommen. Die Antwort auf diese Frage ist: Ja, aber ...
Wer in einem Unternehmen arbeitet, der sieht viel und hört viel. Nicht alle damit verbundenen Erkenntnisse sind auch für "dritte" Ohren gedacht. Das sollte jedem Mitarbeiter bewusst sein. Sensibilisieren Sie auch Ihre Azubis für den Datenschutz.
Wer bei den Bewerbungsunterlagen schummelt, der muss mit einer Anfechtung des Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrags rechnen. Sie als Ausbilder können in solchen Fällen aktiv werden – Sie müssen aber nicht.
Auszubildende, die in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) mitarbeiten, sind im besonderen Maße vor einer Kündigung geschützt. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf eine unbefristete Übernahme nach der Ausbildung – allerdings keineswegs ...