von Martin Glania, veröffentlicht in Ausbildung
Manchmal ist eine Abmahnung in der Ausbildung nötig
Wenn Ihnen das Verhalten eines Auszubildenden ganz und gar nicht gefällt, dann könnte eine Abmahnung fällig werden. Das gilt beispielsweise dann, wenn der Azubi immer wieder zu spät kommt. Primäres Ziel der Abmahnung ist es, den Auszubildenden dazu zu bringen, sich in Zukunft besser zu verhalten.
Er muss also die Möglichkeit erhalten, durch eine Verhaltensbesserung eine Gefährdung der gesamten Ausbildung selbst zu verhindern. Gelingt dies, dann wurde mit der Abmahnung das wichtigste Ziel erreicht.
Allerdings gibt es natürlich auch die Fälle, bei denen keine Verhaltensbesserung in der Ausbildung erfolgt. Hier könnten Sie noch eine weitere Abmahnung nachschieben. Bleibt auch diese erfolglos, dann kann eine Kündigung in Betracht gezogen werden. Für diesen Fall ist es wichtig, dass Sie die geschriebenen Abmahnungen klar formuliert haben und alle wichtigen Bestandteile enthalten sind.
Abmahnung in der Ausbildung: 3 unverzichtbare Bestandteile
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