Was auch immer über den Betriebssport im Internet steht, sei es der zuständige Ansprechpartner für die Betriebssportgemeinschaft oder der Bericht über das firmeninterne Fußballturnier, – es werden immer personenbezogene Daten verwendet. Dazu müssen die Mitarbeiter einwilligen, und zwar aus freier Entscheidung und nachdem ihnen ausreichende Informationen gegeben wurden, wofür die Daten verwendet werden sollen.
Auch ein Aushang am Schwarzen Brett der Firma oder ein Bericht in der Mitarbeiterzeitung über den Betriebssport kann datenschutzrechtlich zum Problem werden. Dann nämlich, wenn der Aushang bzw. die Zeitung personenbezogene Daten verwendet. Auch wenn keine überwiegend schutzwürdigen Interessen bestehen, ist der Abdruck oder Aushang personenbezogener Informationen unzulässig. Kündigen Sie also besser nicht einfach so den runden Geburtstag eines Kollegen aus der Handballmannschaft an!
Natürlich lebt der Betriebssport auch davon, dass die Turnieraufstellungen oder -siege firmenintern bekannt sind. Damit die Berichterstattung keine negativen Folgen hat, müssen die Arbeitnehmer datenschutzrechtlich belehrt werden, und eine Einwilligungserklärung unterschreiben, in der sie angeben können, welche ihrer Daten veröffentlicht werden dürfen (Name, Vorname, Fotos etc.).