Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?

Sobald Sie ein Unternehmen als Angestellter verlassen, haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses stellt für Ihren weiteren Karriereweg einen wichtigen Faktor dar. Grundsätzlich sollten Sie immer zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterscheiden können. Ausschlaggebend ist, dass Sie wissen, wie dieses Dokument aufgebaut sein sollte und welche Angaben es enthalten muss.

Ganz allgemein wird zwischen einer einfachen und einer etwas umfassenderen bzw. qualifizierteren Fassung eines Arbeitszeugnisses unterschieden.

Einfaches versus qualifiziertes Arbeitszeugnis

Während das einfache Arbeiszeugnis lediglich die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses und eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit festhält, gibt das qualifizierte Zeugnis darüber hinaus Informationen über Ihre Arbeitsleistungen sowie etwaige Weiterbildungen. Hierzulande sind Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihnen auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis über Ihre Tätigkeit im Unternehmen auszustellen.

Einen Anspruch auf dieses Dokument haben Sie nicht nur als regulärer Arbeitnehmer, sondern auch als Teilzeitkraft oder als leitender Angestellter. Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag oder wenn Sie als Praktikant tätig waren, steht Ihnen eine Beurteilung Ihrer Arbeitsleistung zu. Einen Anspruch auf das Arbeitszeugnis haben Sie grundsätzlich bis zu drei Jahre nach Ihrer Entlassung beim Arbeitgeber.

Die formalen Anforderungen

Wenn Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, sollten Sie auch auf die formalen Aspekte achten. Das Zeugnis muss auf dem üblichen Firmenpapier erstellt und maschinenschriftlich verfasst worden sein. Selbstverständlich müssen Ihr Name, sowie akademische Grade oder aber die genaue Beschäftigungsdauer exakt wieder gegeben werden. Abgesehen davon muss es von einem Personalverantwortlichen, im besten Fall dem Arbeitgeber selbst, unterzeichnet sein.

Ein Zeugnis, das Sie lediglich in elektronischer Form erhalten, ist vom Gesetzgeber her nicht ausreichend. Neben den formalen Aspekten geht es natürlich auch um das Inhaltliche, das heißt, die Formulierungen müssen klar und verständlich gestaltet sein. Auch Hervorhebungen wie Fettdruck oder Ausrufe- bzw. Fragezeichen sind nicht zulässig.

Auf Formulierungen im Arbeitszeugnis achten

Der wichtigste Aspekt, auf den Sie achten sollten, ist natürlich die Formulierung der einzelnen Sätze bzw. der genaue Wortlaut. Festgelegt ist, dass dieser wohlwollend gestaltet sein muss, damit Ihnen das berufliche Fortkommen nicht erschwert wird. Wichtige Eigenschaften und Fähigkeiten für Ihre ehemalige Tätigkeit sollten lobend dargestellt werden.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Nebensächlichkeiten wie etwa eine stete Pünktlichkeit oder aber ein kommunikativer Stil im Umgang mit Kollegen besonders betont wird. Darüber hinausgehend gibt es den sogenannten Zeugnis-Code, zu dem Floskeln zählen, die negative Eigenschaften oder Vorwürfe doppelbödig umschreiben. Angaben wie "Sie haben Ihre Aufgaben ordnungsgemäß erledigt", kann die versteckte Botschaft enthalten, dass Sie keine Eigeninitiative entwickelt haben.

Ein letzter Aspekt, den Sie bei Ihrem Zeugnis über die letzte berufliche Tätigkeit beachten sollten, ist die Datumsfrage. Sofern es ein Endzeugnis darstellt, muss es auf den letzten Tag Ihres Arbeitsverhältnisses datiert sein.