Arbeitszeugnis-Inhalt: Die Wiedereinstellungsaussage im Arbeitszeugnis (Teil 7)

Konjunkturbedingt kommt es oft vor, dass man sich von Mitarbeitern trennen muss, was einen bedauerlichern Know-how Verlust verursacht. Mit jedem langjährig beschäftigten und vor allem auch hoch qualifizierten Mitarbeiter entsteht eine Lücke. Ersatz ist so schnell nicht in Sicht.

Auf eine Schlussformulierung im Arbeitszeugnis …
haben Mitarbeiter bekanntlich keinen rechtlichen Anspruch. Aus praktischer Sicht gehört sie aber zu einem sehr guten und guten Arbeitszeugnis. Deshalb gehört es heute zum anerkannt guten Ton, qualifizierten Arbeitnehmern im Arbeitszeugnis Bedauern, Dank und Zukunftswünsche auszusprechen.

Es wird sogar empfohlen, selbst in einem befriedigenden Arbeitszeugnis zu danken. (Weuster/Scheer "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen") Möglich ist es auch, beim Dank zwischen guten Leistungen oder erfolgreicher Zusammenarbeit zu differenzieren, solange kein Widerspruch zum Zeugnisinhalt entsteht.

 

Besonders positiv bewertet werden Wiedereinstellungsaussagen,
die man aber nur wirklich sehr guten bis guten Mitarbeitern in die Schlussformulierung schreibt, weil der Betrieb durch deren Weggang einen herben Verlust erleidet. Manchmal geht es nicht anders und eine Trennung wegen wirtschaftlicher Gründe oder weil der Mitarbeiter sich Vollzeit weiterbilden möchte, kann nicht abgewendet werden. 

Eine Wiedereinstellungsaussage sollte immer positiv gemeint sein, mit ihr darf nicht inflationär umgegangen werden. Sie würde sonst die Glaubwürdigkeit guter Arbeitszeugnisse mindern und dem Arbeitnehmer schaden. Aus ihrem Fehlen entstehen allerdings keine negativen Interpretationen. Wiedereinstellungsaussagen stellen eine ehrlich gemeinte Gefälligkeit dar.

Beispiele:

  • Falls es ihre Familienverhältnisse später wieder erlauben, würden wir mit Frau Muster gern wieder zusammenarbeiten.
  • Wir haben Verständnis für seinen weitergehenden Qualifizierungswunsch und würden es sehr begrüßen, wenn sich Herr Muster nach seinem Studium wieder bei uns bewerben würde.
  • Wenn sich unsere Unternehmenslage wieder bessert, werden wir nicht zögern, Frau Muster gern wieder zu beschäftigen.

Keinen Widerspruch erzeugen
Man darf aber niemals eine Wiedereinstellungsabsicht äußern, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf gesundheitlichen Gründen beruht. Damit würde man dem Arbeitnehmer schaden, weil ein anderer Arbeitgeber von einer ehemaligen schweren Krankheit erfahren würde und so unter Umständen zögern könnte, diesen Bewerber einzustellen. Dieses gut gemeinte Wohlwollen würde das Gegenteil bewirken.