Das Ausbildungszeugnis braucht ein Auszubildender als Bewerbungsunterlage für seine Arbeitsplatzsuche, insbesondere dann, wenn der Auszubildende vom Ausbildungsbetrieb nicht in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen wird. Aus diesem wichtigen ...
Junge Menschen streben nach den langen Jahren ihrer Schulausbildung hoch motiviert auf den Arbeitsmarkt. Sie starten zunächst eine Ausbildung, die - so sollte es jedenfalls sein - ihren Neigungen entspricht, sie haben Vorstellungen von ihren zukünftigen ...
Wer eine überdurchschnittliche Beurteilung im Arbeitszeugnis wünscht, muss den Nachweis dafür erbringen (LAG Mainz Urteil vom 31.08.2009 Az.: 10 Sa 183/09). Werden einem Mitarbeiter im Arbeitszeugnis sehr gute Leistungen bescheinigt, zieht das nicht ...
Inwieweit Ausfallzeiten (Fehlzeiten) im Arbeitszeugnis zu erwähnen sind, ist immer wieder Anlass für Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber sieht sich unter dem Punkt der Wahrheitspflicht gern veranlasst, Ausfallzeiten ins Arbeitszeugnis ...
Ist ein gewerblich tätiger Mitarbeiter als Arbeitnehmer im Unternehmen mit einem Arbeitsvertrag angestellt, dann hat er bzw. sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das ergibt sich unmissverständlich aus § 630 BGB, der wiederum auf § 109 Gewerbeordnung ...
Wettbewerbsabrede oder Wettbewerbsverbot heißt, dass ein Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses zu seinem Arbeitgeber nicht als Konkurrent im gleichen Geschäftsfeld auftreten darf. Nebenbeschäftigungen müssen vom Arbeitgeber grundsätzlich ...
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Mitarbeiter ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wichtig dabei: Das Arbeitszeugnis sollte sich auf bedeutsame Aussagen beschränken und diese gleichwertig darstellen. Formulierungen, ...
Konjunkturbedingt kommt es oft vor, dass man sich von Mitarbeitern trennen muss, was einen bedauerlichern Know-how Verlust verursacht. Mit jedem langjährig beschäftigten und vor allem auch hoch qualifizierten Mitarbeiter entsteht eine Lücke. Ersatz ...
Ins Arbeitszeugnis gehört kein Angebot des Arbeitgebers zur Auskunftserteilung, so das Arbeitsgericht Herford. "Für nähere Auskünfte stehen wir gern zur Verfügung." Diese Formulierung musste ein Arbeitgeber wieder streichen.
Die Bewertung der Leistungen und des Arbeitsverhaltens im Arbeitszeugnis geschieht subjektiv. Jeder Vorgesetzte und Arbeitnehmer hat ein anderes Verständnis zur Art und Weise der Ausführung von Tätigkeiten, von Fachwissen oder von Kompetenzen und legt ...