von Petra Pflanz, veröffentlicht in Arbeitszeugnis
Wer umsichtig arbeitet, auch über seinen "Tellerrand" hinausschaut und tangierende Tätigkeiten selbständig eigenverantwortlich ausführt, wer sich kontinuierlich qualifiziert und das so erworbene Wissen aktiv in seiner täglichen Arbeitspraxis ein- und umsetzt, dem kann mehr Verantwortung übertragen werden.
Beförderungen gehören ins Arbeitszeugnis
Wer in der betrieblichen Rangordnung aufsteigen will, der muss beweisen, dass er "mehr" kann und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. So muss bei der Darstellung der Arbeitsaufgaben auch die betriebliche Entwicklung, berücksichtigt werden, etwa die Beförderung zum Bereichsleiter wegen sehr guter Leistungen oder Projektleitertätigkeiten mit unterschiedlichen Vorgaben.
Veränderte Verantwortungsrahmen gehört ins Arbeitszeugnis
Wenn eine Pflegekraft in einem Therapiezentrum für psychosoziale Rehabilitation ein entsprechendes Studium absolviert und danach zur Pflegedienstleiterin befördert wird, gehört das ins Arbeitszeugnis.
Gründe der Beförderung gehören ins Arbeitszeugnis
Die zeitliche Abfolge von Beförderungen kann durch wesentliche Veränderungen in der innerbetrieblichen und fachlichen Entwicklung sichtbar gemacht werden. Damit wird ein aktiver Mitarbeiter mit einer zügigen innerbetrieblichen Karriere beschrieben, was für ihn spricht.
Das Gegenteil ist der Fall, wenn sich ein über lange Jahre unveränderter Beschäftigung auf ein und demselben Arbeitsplatz befindlicher Mitarbeiter, von dem auf Grund seiner Qualifikation eine gewisse berufliche Entwicklung zu erwarten gewesen wäre, keiner Beförderung verdient gemacht hat. Damit kann nichts im Zeugnis erwähnt werden, was nicht für diesen Mitarbeiter spricht.
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