Zeitarbeit und Arbeitsschutz – Wie vermeiden Sie Arbeitsunfälle?

Kann man Menschen eigentlich verleihen? Grundsätzlich wird nicht der Mensch zur Verfügung gestellt, sondern die Arbeitskraft. Daher ist die Handhabung des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit immer wieder zu hinterfragen. Was Sie als Beschäftiger, Verleiher oder Sie als Zeitarbeiter für den Arbeitsschutz tun können, das lesen Sie im folgenden Artikel.

Begriffe wie Leasingkräfte, Personalleasing oder Zeitarbeit lassen auf einen Kontext zu Sachgütern hinweisen. Vielfach erfolgt die Beschäftigung von Zeitarbeitern über die Einkaufsabteilung. Erst die organisatorische Übernahme erfolgt in zweiter Instanz erst über die Personalabteilung. Man hat manchmal den Eindruck, dass Zeitarbeiter oft nicht so gut behandelt werden, wie regulär beschäftigte Arbeitnehmer.

Was können Sie als Arbeitgeber oder Beschäftiger für den Arbeitsschutz tun?

  1. Halten Sie alle Arbeitnehmerschutzrichtlinien strikt ein
    Sicherheit am Arbeitsplatz gilt nicht nur für Ihr Stammpersonal, sondern auch für Leiharbeiter.
  2. Richtiges Verhalten und persönliche Schutzausrüstung
    Sie als Beschäftiger sind auch für alle Verhaltensrichtlinien des Arbeitsschutzes verantwortlich. Das gilt für die persönliche Schutzausrüstung, wie zum Beispiel die Helmtragepflicht, genauso wie für die Arbeitszeit.
  3. Sorgen Sie für ein gutes Arbeitsklima
    Nicht selten werden Zeitarbeiter als Arbeitskräfte zweiter Klasse gehalten. Unterbinden Sie jedes Konkurrenzdenken zwischen den fix beschäftigten und dem Leihpersonal. Achten Sie auf eine gute Zusammenarbeit.
  4. Achten Sie auf die fachliche Eignung des Leihpersonals
    Sie sind verpflichtet vor Arbeitsantritt die für die Tätigkeit entsprechende Eignung dem Arbeitskräfteüberlasser näherzubringen. Erforderliche Fachkenntnisse und besondere Merkmale des entsprechenden Arbeitsplatzes sind vorher bekanntzugeben.
  5. Achten Sie auf die gesundheitliche Eignung des Leihpersonals
    Immer wieder gibt es Tätigkeiten im Betrieb, für die nicht jeder Mensch geeignet ist. Arbeiten in großen Höhen erfordern Trittsicherheit und Schwindelfreiheit. Auch körperlich anstrengende Tätigkeiten sind nicht für gesundheitlich beeinträchtigte oder untrainierte Personen geeignet.
  6. Gewähren Sie den Zugang zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
    Der Arbeitskräfteüberlasser ist im erforderlichen Ausmaß über mögliche Risiken und deren Vermeidung zu informieren.
  7. Reduzieren Sie das Risikopotential
    Beachten Sie alle Richtlinien für die entsprechende Nutzung von Betriebsmitteln und reduzieren Sie ein eventuelles Risikopotential am entsprechenden Arbeitsplatz. Erstellen Sie eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung!