von Thomas Pfister, veröffentlicht in Arbeitsschutz
Winterdienst: Worauf kommt es für Sie an?
Wenn uns wieder die kalte Jahreszeit fest im Griff hat, dann hat der Winterdienst wieder Hochsaison. Ob Sie den Winterdienst selbst durchführen oder an ein externes Unternehmen vergeben, spielt keine Rolle. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass Sie bei einem Unfall aufgrund eines Versäumnisses Ihrerseits in die Pflicht genommen werden können.
Grundsätzlich sind Unternehmen und Privatpersonen verpflichtet, am Winterdienst mitzuwirken. Deshalb sind öffentliche Straßen, Gehsteige und Wege gemäß der Straßenreinigungsverordnung zu räumen und zu streuen. Das betrifft jedenfalls alle Besitzer der Grundstücke, die an den öffentlichen Gehsteigen und Straßen angrenzen.
Stellen Sie Sich die folgenden Fragen:
Ist Ihnen die örtliche Straßenreinigungssatzung bekannt?
Existiert in Ihrem Unternehmen ein Wintereinsatzplan? Darin ist unter anderem der Bereitschaftsdienst geregelt und wer wann wo räumt und streut.
Sind Ihnen die örtlichen Räumzeiten bekannt?
Sind in Ihrem Unternehmen Schneeschaufeln und Besen vorbereitet?
Haben Sie rechtzeitig Streumittel eingelagert?
Besteht die Notwendigkeit eines eigenen Schneepfluges oder einer Schneefräse?
Werden alle Wege zum Briefkasten und zu den Mülltonnen, sowie für Einsatzfahrzeuge freigehalten?
Fazit:
Nur wenn Sie optimal für den Winterdienst in Ihrem Unternehmen vorbereitet sind, bleiben Ihnen Unfälle aufgrund winterlicher Bedingungen und viele damit verbundene Unannehmlichkeiten erspart.
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knopfverknikker
17. Februar 2012, 18:24, im Forum Arbeitsschutz
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Mein Name ist Thomas Pfister. Ich bin Ihr Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
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