Wie man im Kernkraftwerk den Strahlenschutz verbessert

Durch den Störfall im Kernkraftwerk in Japan stellt sich die Frage nach dem Strahlenschutz für die Menschen im Nahbereich. Besonders für die Mitarbeiter in einem Kernkraftwerk sind besondere Sicherheitsmaßnahmen für den Arbeitsschutz zu treffen.

Je nach der Tätigkeit von Personen unterscheiden wir verschiedene Bereiche in einem Kernkraftwerk. In diesen Bereichen herrscht eine unterschiedlich hohe Strahlenbelastung. Dementsprechend müssen Maßnahmen für den Strahlenschutz angepasst werden. 

Überwachungsbereich im Kernkraftwerk:
In diesen Bereich gehören Zonen, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Strahlendosis von mehr als 1 Millisievert erhalten können. Zur Erklärung: Sievert ist die Maßeinheit verschiedener Strahlendosen und wurde nach dem schwedischen Mediziner und Physiker Rolf Sievert benannt. Sie benennt die Strahlenenergie pro Kilogramm Masse.

Zutritt zum Überwachungsbereich darf nur Personen erlaubt werden, die in dieser Zone eine dem Betrieb dienende Aufgabe wahrnehmen.

Kontrollbereich im Kernkraftwerk:
Diese Bereiche sind jene Zonen, in denen Personen im Kalenderjahr mehr als 6 Millisievert ausgesetzt sind. Zutritt zum Kontrollbereich darf nur Personen erlaubt werden, welche für die Durchführung oder Aufrechterhaltung der darin vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig sind.

Sperrbereich im Kernkraftwerk:
Der Sperrbereich ist eine Zone im Kontrollbereich, in denen die örtliche Dosis höher als 3 Millisievert pro Stunde sein kann. Zutritt zum Sperrbereich haben nur Personen, die aus zwingenden Gründen in dieser Zone tätig sein müssen und unter der Kontrolle eines Strahlenschutzbeauftragten stehen. 

Grundsätzlich müssen alle Personen, bevor sie ein Kernkraftwerk betreten, in Bezug auf Strahlenschutz unterwiesen werden. Diese Unterweisung beinhaltet die Arbeitsmethoden, mögliche Gefahren, anzuwendende Sicherheitsmaßnahmen, Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze, Dosisgrenzwerte und die Schutzmaßnahmen im Kernkraftwerk. 

Die Strahlendosis:
Zusätzlich ist für den Strahlenschutz im Kernkraftwerk eine messtechnische Überwachung erforderlich. Gemessen werden in den Bereichen erhöhter Strahlenbelastung folgende Strahlendosen: 

  1. Ortsdosis oder Ortsdosisleistung
  2. Konzentration radioaktiver Stoffe in der Luft
  3. Die Kontamination des Arbeitsplatzes 

Die Strahlendosis wird mit einem Messgerät mit dem Namen Dosimeter gemessen. Das Ergebnis der Messungen und Ermittlungen ist unverzüglich aufzuzeichnen (Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht).

Vorkehrungen zum Strahlenschutz:
Personen, die sich im und um das Kernkraftwerk herum aufhalten, sind durch bauliche und technische Einrichtungen gegen die Einwirkung von Strahlung zu schützen.

Kontamination und Dekontamination:
Arbeitet eine Person mit offenen radioaktiven Stoffen oder wird Radioaktivität frei, so muss festgestellt werden, ob eine Strahlenbelastung – auch als Kontamination bezeichnet – vorliegt oder nicht. Dies erfolgt durch eine Messung mit dem Dosimeter.

Falls eine erhöhte Strahlenbelastung festgestellt wird, müssen die betreffenden Personen dekontaminiert werden. Unter einer Dekontamination verstehen wir die Entfernung von gefährlichen Verunreinigungen bei Personen, Gegenständen und Oberflächen. 

Fazit:
Die Tätigkeit in einem Kernkraftwerk kann bei einem Störfall die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb sind sämtliche Gefährdungsbeurteilungen, Vorkehrungen und Maßnahmen für den Strahlenschutz zu treffen. Die Beschäftigten in diesen Bereichen müssen eine entsprechende sicherheitstechnische Einweisung und eine persönliche Schutzausrüstung erhalten. Außerdem ist es erforderlich, die persönliche Strahlendosis regelmäßig zu messen und zu überwachen.