Weihnachtsfeier ohne Risiko in Ihrem Betrieb

Eine Weihnachtsfeier im Betrieb trägt zum guten Betriebsklima bei. Oft kommt es dabei zu unvorhergesehenen Vorfällen, weil verschiedene Sicherheitsvorschriften in der Planung nicht immer berücksichtigt werden. Damit Sie keine unliebsamen Überraschungen bei Ihrer Weihnachtsfeier im Betrieb erleben müssen, haben wir Ihnen ein paar Tipps zusammengestellt.

Jedes Jahr werden Weihnachtsfeiern in Betrieben mit der versammelten Belegschaft veranstaltet, Immer wieder kann es dabei zu Unfällen kommen. Nicht immer ist Alkohol mit im Spiel. Es kommt sehr oft vor, dass die Weihnachtsfeier aus Platzgründen nicht im Büro abgehalten wird, sondern in der Produktion oder in der Kantine.

Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, ob Sie dafür eine Genehmigung der Behörde einholen müssen?

Beachten Sie für Ihre Weihnachtsfeier folgende Sicherheitsvorschriften:

1. Arbeitsstättenverordnung

Diese Verordnung ist vorgesehen, damit Beschäftigte in Arbeitsstätten geschützt werden, sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Wenn Sie eine Weihnachtsfeier in Ihrer Arbeitsstätte abhalten wollen, dann ist die Arbeitsstättenverordnung unbedingt einzuhalten.

Eine Übersicht über das Thema Produktion und Veranstaltungen erfahren Sie bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft.

2. Versammlungsstättenverordnung

Heute sind aus baurechtlicher Sicht die Bauordnung NRW und die Sonderbauverordnung- SBauVO zuständig. Welche Anforderungen für Ihr Gebäude und Ihre Weihnachtsfeier gelten, klären Sie am besten mit ihrer örtlichen Bauaufsichtsverwaltung.

3. Arbeitsschutzgesetz

Eine mögliche Gefährdung der Mitarbeiter bei Ihrer Betriebsfeier muss durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Aufgrund dieser Gefährdungsbeurteilung können Maßnahmen für den Arbeitsschutz getroffen werden.

4. Fluchtmöglichkeiten

Definieren Sie geeignete Fluchtmöglichkeiten und bereiten Sie dafür Freiflächen vor. Sämtliche Türen, die für den Fluchtweg vorgesehen sind, müssen sich einfach und von innen leicht öffnen lassen. Die Mindestbreite der Fluchtwege muss 1,8 Meter betragen

5. Erste Hilfe und Brandschutz

Plätze für die Erstversorgung und Erste-Hilfe-Kasten müssen in erreichbarer Nähe sein. Beachten Sie auch die Brandschutzbestimmungen für Ihr Gebäude. Innformationen dazu erteilt Ihnen das Ordnungsamt.

6. Hygiene- und Gesundheitsvorschriften

Anforderungen an die Hygiene sind besonders bei Weihnachtsfeiern großgeschrieben. Meistens gibt es was zu essen oder es wird vor Ort gekocht. Hier gilt es hygienische Anforderungen zu beachten. Auskünfte dazu erteilt Ihnen das Gesundheitsamt.

Zusammenfassung

Eine Weihnachtsfeier in Ihrem Betrieb mit Ihren Arbeitskollegen ist wichtig und trägt positiv zu Ihrem Betriebsklima bei. Sie ist Bestandteil Ihres Unternehmens und ein besonderer Erfolg, wenn dabei keine Unfälle und Gefährdungen vorkommen. Die Einhaltung gewisser Sicherheitsvorschriften und Regeln trägt wesentlich zum Gelingen Ihrer Feier bei.

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