VEXAT: So schützen Sie sich vor Explosion

Die VEXAT Verordnung regelt den Explosionsschutz für Sie als Arbeitgeber. Gibt es in Ihrem Betrieb eine Explosion kann das nicht nur für Ihre Mitarbeiter fatale Folgen haben. Was die VEXAT Verordnung aussagt und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen anwenden, das erfahren Sie hier.

Die Vexat ist eine Betreiberverordnung, die ganz genau regelt, wie Sie sich vor einer Explosion in Ihrem Betrieb schützen müssen. Passiert in Ihrem Betrieb eine Explosion, sind Sie voll haftbar. Nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich. Schadenersatzklagen und strafrechtliche Ermittlungen sind die Folgen.

Nicht nur das Inventar, Ihr Firmengebäude und Ihre Betriebsmittel werden durch eine Explosion vernichtet, auch Menschen können dadurch zu Schaden kommen. Oder sogar getötet werden. Deshalb ist es besser, schon im Vorfeld alles Erforderliche zu unternehmen, um an den Arbeitsplätzen und allen anderen Bereichen einen wirksamen Explosionsschutz zu betreiben. Die VEXAT- Verordnung hilft Ihnen dabei.

Nun, was beinhaltet die VEXAT eigentlich?

Die VEXAT ist in folgende Abschnitte unterteilt:

  1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
  2. Abschnitt: Explosionsschutz-Maßnahmen
  3. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Bei den Allgemeinen Bestimmungen der VEXAT wird zuerst einmal der Anwendungsbereich definiert. Neben den Begriffsbestimmungen erfahren Sie auch, wie Sie die explosionsgefährlichen Bereiche und Explosionsgefahren in Ihrem Betrieb ermitteln und was ein Explosionsschutzdokument ist. Weitere wesentliche Punkte der Allgemeinen Bestimmungen sind die Informationspflicht, die Unterweisung und die Arbeitsfreigabe. Auch die Prüfungen, Messungen und Gefahrenanalyse sind hier definiert.

Im zweiten Abschnitt der VEXAT geht es um die Explosionsschutzmaßnahmen im Einzelnen. Dabei wird sehr genau auf die Grundsätze des Explosionsschutzes eingegangen.

Eine Explosion braucht 3 Bedingungen:

  1. Explosionsfähiger Stoff, wie Stäube, Gase, Nebel oder Dämpfe
  2. Explosionsfähiges Verhältnis zwischen Sauerstoffanteil und Stoffanteil
  3. Zündfunke oder Zündenergie

Ein wesentlicher Punkt der VEXAT ist auch die Einteilung der Gefahrenbereiche in Explosionszonen. Bei Gasen sind das die Zonen 0, 1 und 2. Bei Stäuben sind es die Zonen 20, 21 und 22. Die Zonen, in denen eine Explosion am häufigsten stattfindet sind die Zone 0 bei Gasen und 20 bei Stäuben.

Wichtig zu erwähnen sind auch die Arten des Explosionsschutzes:

  1. Primärer Explosionsschutz
    Bedeutet, die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre zu vermeiden und zu verhindern.
  2. Sekundärer Explosionsschutz
    Hier müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Zündfunken und Zündenergien zu vermeiden.
  3. Tertiärer Explosionsschutz
    Das bedeutet, konstruktive Maßnahmen zu setzen, um eine Explosion auf ein unbedenkliches Ausmaß zu reduzieren.

Im dritten Abschnitt sind die Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen definiert. Im Anhang der VEXAT finden Sie die Regelungen von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Kabel und Leitungen.