Die Gefahr von Staubexplosionen in der Praxis

Die Gefahr von Staubexplosionen ist in der Praxis nicht zu unterschätzen. Ein oft harmlos aussehender Staub, der sich irgendwo abgelagert hat, kann zu einer fatalen Staubexplosion führen. Um dies zu verhindern, gibt es für Betriebe die VEXAT- Richtlinie.

Manche Personen treffen eine fragwürdige Aussage: "Staubexplosion? Ach ja, da gibt es irgendwelche Vorschriften, habe ich gehört. Alles Theorie. Na, in meinem Betrieb ist bis jetzt sowieso noch nie etwas passiert!" Dazu kann man nur sagen: Glück gehabt. Wenn aber eine Staubexplosion passiert, dann sieht sie Sache für alle Beteiligten gleich anders aus!

Gebäude und Anlagen kann man ersetzen – Menschenleben aber nicht. Wenn einmal eine Staubexplosion stattfindet, so ist viel menschliches Leid damit verknüpft. Oft kommen Menschen zum Handkuss, die nicht informiert oder eingewiesen sind. Sie verrichten ihre Arbeit – und plötzlich explodiert das Gebäude!

Nehmen wir als Beispiel eine Zuckerfabrik. Zucker wird auf der ganzen Welt gegessen. In vielen Gebieten, wo Zuckerrüben oder Zuckerrohr angebaut wird, stehen Zuckerfabriken. Auch in Deutschland und Österreich. In diesen Betrieben stehen Zuckersilos, Förderbänder und Gebäude. Dort kann sich überall Zucker und Zuckerstaub ablagern.

Zucker ist ein organischer Staub, der sich sogar elektrisch aufladen kann. Sie brauchen nur den Zucker mit dem Staubsauger aufzusaugen, dann bemerken Sie, dass Sie einen elektrischen Schlag bekommen, wenn Sie einen normalen Staubsaugerschlauch verwenden.

Schon ein kleiner Funken genügt, und die gesamte Zuckerfabrik wird durch eine Staubexplosion zerstört. 

Aber auch in vielen anderen Fabriken und Betrieben gibt es genug Gefahrenpotenzial in der Praxis. Denken Sie zum Beispiel an eine Lackiererei, in der mit Lösungsmitteln hantiert wird. Oder wo Lack geschliffen wird. Aber auch in einer Bäckerei kann es zu einer Staubexplosion durch Mehl kommen. Damit es zu keinen Schäden an Mensch und Gebäude kommt, werden die Schutzmaßnahmen gegen eine Staubexplosion in der VEXAT- Richtlinie geregelt.

Wann tritt die Gefahr einer Staubexplosion besonders oft auf?
Die Staubexplosion kann überall dort auftreten, wo mit organischen und brennbaren Stäuben hantiert wird.

Sie brauchen dafür 3 Bedingungen: 

  1. explosionsfähigen, organischen oder brennbaren Staub,
  2. eine Staub-Luft-Konzentration und
  3. Zündenergie, zum Beispiel durch Temperatur, Zündfunken, elektrische Aufladung.

 Denken Sie an Ihren Betrieb. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen: 

  1. Wo entstehen in meinem Betrieb explosionsfähige, brennbare Stäube?
  2. Steht auf dem Sicherheitsdatenblatt meines Material-Lieferanten etwas über die Explosionsfähigkeit des betreffenden Stoffes?
  3. Treten in den Bereichen, in denen mit explosionsfähigen Stäuben gearbeitet wird, Zündfunken, elektrische oder elektrostatische Aufladung oder besondere explosionsfähige Gemische auf?
  4. Kann ich in diesem Bereich das Auftreten einer Gefahr der Staubexplosion verhindern?
  5. Habe ich schon entsprechende technische Maßnahmen gesetzt, damit keine Explosion entstehen kann?
  6. Habe ich schon durch eine Gefährdungsbeurteilung die Gefahren lokalisiert und bewertet?
  7. Habe ich bereits einen Zonenplan?
  8. Kann mir der Lieferant der Maschine oder Anlage ein entsprechendes ATEX- Zertifikat vorlegen?
  9. Haben meine Mitarbeiter eine entsprechende sicherheitstechnische Einschulung gemäß VEXAT erhalten?   

In welchen Bereichen tritt die Gefahr einer Staubexplosion häufig auf? 
Grundsätzlich ist zu bemerken, dass überall dort eine Staubexplosion auftritt, wo die drei Faktoren, wie explosionsfähige Stäube, Staub-Luft-Konzentration und Zündenergie zusammenspielen. 

In der Praxis spielt sich das in folgenden Bereichen ab: 

  • Staubablagerungen auf und in Rohrleitungen
  • Staubablagerungen auf dem Boden
  • Staubablagerungen auf Oberflächen oder in Nischen
  • Staubablagerungen auf und in Maschinen
  • Maschinen, bei denen Staub produziert wird. Als Beispiel sind hier Schleifmaschinen und Poliermaschinen zu nennen.
  • Anlagen, mit denen Pulver produziert wird.
  • Silos oder Speicher in denen explosionsfähige Stäube gelagert werden. Beispiele hierzu wären Futtersilos, Zuckersilos, Mehlsilos, Sägespäne-Silos, etc.
  • Gießereien für Aluminium, Titan und ähnliche Metalle
  • Staubabscheider
  • Filterkästen von Absauganlagen und Entstaubungsanlagen

Die Liste ist sicher noch nicht vollständig und kann noch beliebig erweitert werden.

Zusammenfassung:
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung immer auch die Gefahr einer Staubexplosion! Es kann noch so harmlos aussehen. Die Auswirkung einer Staubexplosion ist in der Praxis fatal! Sie sind in Ihrem Betrieb dafür verantwortlich, dass die VEXAT- Richtlinie umgesetzt wird, damit Ihre Arbeitsbereiche sicher bleiben. 

Linktipp: Sehen Sie sich diesen preisgekrönten Film über die Auswirkungen einer Staubexplosion in der Praxis an!