Verhaltensregeln auf einem fremden Werksgelände

Tagtäglich betreten Außendienstmitarbeiter, Monteure, Servicetechniker oder andere Besucher im Zuge ihrer Arbeit ein fremdes Werksgelände. Besonders wenn man das Gelände, die Betriebsstätte und Büros nicht kennt, sind Unfälle vorprogrammiert. Hier erfahren Sie die wichtigsten Verhaltensregeln, damit Ihnen auf einem fremden Werksgelände nichts passiert.

Grundsätzlich gilt: Jeder ist für seine Sicherheit sowie für die der Mitmenschen verantwortlich! Schon vor dem Betreten eines fremden Werksgeländes müssen Sie sich beim Portier anmelden. Der Portier nimmt Ihre Personalien auf und checkt, ob die betreffende Person, die Sie besuchen möchten, Zeit für Sie hat.

Sicherheit geht vor!

In vielen Betrieben dürfen sich werksunkundige Besucher nicht frei bewegen. Sie werden aus Sicherheitsgründen von einem Mitarbeiter des besuchten Unternehmens begleitet. Außerdem müssen Sie unbedingt den Anweisungen des Portiers Folge leisten. Meistens müssen Sie vorab ein Besucherformular ausfüllen, auf dem die wichtigsten Sicherheitsregeln für Besucher angeführt sind.

Oft erhalten Sie auch einen Besucherausweis, den Sie sichtbar am Körper tragen müssen. Beim Verlassen des Werksgeländes ist dieser Ausweis mit dem von der besuchten Stelle unterschriebenen Besucherformular beim Portier wieder abzugeben.

Die wichtigsten Verhaltensregeln im Überblick:

  • Betreten Sie ein Werksgelände nur mit festen Schuhen. Wenn Sie sich frei in der Produktionsstätte bewegen, sind Sicherheitsschuhe Pflicht.
  • Je nach Betrieb müssen Sie auch eine Warnweste, Sicherheitsbrille und einen Kopfschutz tragen.
  • Bei sehr lautem Betriebslärm ist auch ein Ohrschutz, wie zum Beispiel wegwerfbare Ohrstöpsel zu tragen.
  • Natürlich ist auch der Konsum von Drogen oder alkoholischen Getränken verboten. Auch im alkoholisierten oder anderwärtig beeinträchtigten Zustand, dürfen Sie ein fremdes Werksgelände nicht betreten.
  • Wenn Sie aus besonderen Gründen fotografieren müssen, so ist unbedingt vorher eine Erlaubnis von der Betriebsleitung oder berechtigten Personen einzuholen.
  • Berühren Sie keine Produkte oder Fertigungseinrichtungen!
  • Beachten Sie unbedingt alle Sicherheitszeichen, Hinweisschilder und Absperrungen!
  • Wenn extra gekennzeichnete Gehwege im Gelände vorhanden sind, so sind diese unbedingt zu benutzen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, so benutzen Sie einen Seitenstreifen oder Straßenrand. Gehen Sie nicht mitten auf der Straße.
  • In allen Werksgeländen mit Straßen, Fahrbahnen und Schienen gilt die Straßenverkehrsordnung.
  • Informieren Sie sich vor Betreten des Werksgeländes, wie Sie sich bei einem Notfall verhalten müssen. Achten Sie auf Alarme und folgen Sie den Anweisungen!

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