Tipps zur Gestaltung von Schleifarbeitsplätzen

Wenn an einem Arbeitsplatz geschliffen wird, wird viel gesundheitsschädlicher Staub aufgewirbelt. Wenn Staub eingeatmet wird, kann er tief in die Lunge eindringen und von dort aus gesundheitlichen Schaden verursachen. Hier erfahren Sie nützliche Tipps, wie Sie Ihre Schleifarbeitsplätze gesund und praktisch gestalten können.

Besonders bei der Bearbeitung von Holz, Kunststoff, Lackoberflächen und Metallen wird sehr viel geschliffen. Dabei gibt es stationäre und handgeführte Schleifmaschinen.

Bei stationären Schleifmaschinen ist es sehr leicht, eine entsprechende Stauberfassung einzubauen und mit einer Absauganlage abzusaugen. Bei handgeführten Schleifmaschinen ist das schon schwieriger, da hier der Faktor "Mensch" mit ins Spiel kommt.

Punktabsaugung am Schleifarbeitsplatz

Handgeführte Schleifmaschinen müssen mit einer entsprechenden Geräteabsaugung ausgestattet sein. Das bedeutet, dass direkt an der Schleifscheibe der gesundheitsschädliche Staub abgesaugt wird. Den Fachbegriff dafür nennt man Punktabsaugung. Heute werden schon viele Schleifmaschinen bereits mit einer entsprechenden integrierten Absaugung geliefert. Ist so eine Absaugvorrichtung nicht vorhanden kann man das Schleifgerät mit einer Absaughaube nachrüsten.

Neue Regelungen bei Schleifarbeitsplätzen

Bei der Holzbearbeitung müssen handgeführte Schleifmaschinen ab dem Jahr 2015 neben einer Geräteabsaugung auch mit einer zusätzlichen Absaugung, wie zum Beispiel mit einem Schleiftisch mit integrierter Absaugung ausgestattet sein.

Kann bei einer Geräteabsaugung der Schleifmaschine der Staubgrenzwert von 2 Milligramm Staub pro Kubikmeter Luft nicht eingehalten werden, so ist eine sogenannte Persönliche Schutzausrüstung zu verwenden, oder die Arbeitsdauer am Schleifplatz zu beschränken. Als Beispiel für eine persönliche Schutzausrüstung ist eine geeignete Staubschutzmaske zu erwähnen.

Wenn Ihr Schleifgerät lediglich mit einen gehäuselosen Staubbeutel ausgestattet ist, dürfen Sie damit nicht länger als eine Stunde pro Arbeitsschicht schleifen.

Gefährdungsbeurteilung von Schleifarbeitsplätzen

Grundsätzlich müssen Schleifarbeitsplätze einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Wesentlicher Bestandteil dieser Evaluierung ist eine Staubmessung, bei der die Arbeitsplatzkonzentration über einen längeren Zeitraum gemessen wird.

Je nach Staubart gelten hier die MAK oder die TRK- Werte. Werden diese überschritten, so ist eine geeignete Absaugung zu installieren und Maßnahmen zu treffen, damit die Staubkonzentration unter die Grenzwerte gesenkt wird. Zum Thema Staub erfahren Sie mehr in unserer Artikelreihe über Staub-Die Gefahr ist unsichtbar.

Neben der Installation einer Geräteabsaugung oder eines Schleiftisches, sind diese Anlagen auch auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dabei sind im Speziellen diverse Beschädigung von Erfassungselementen, Verstopfungen von Förderleitungen oder Filtern sowie die Funktion der Abreinigungs- und Austragseinrichtungen zu überprüfen.

Wesentlich für Ihren Schleifarbeitsplatz ist auch, dass dieser regelmäßig nach dem Schleifen gereinigt wird. Verwenden Sie daher geeignete Industriestaubsauger oder Absauganlagen.