REACH-Verordnung: Was das für Unternehmen bedeutet

Zurzeit werden in der Europäischen Union (EU) über hunderttausend Chemikalien als sogenannte Altstoffe vermarktet. Der Großteil davon ist aber als gefährlich einzustufen. Deshalb müssen alle Chemikalien erfasst, sicherheitstechnisch bewertet und eingestuft werden. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet, lesen Sie hier.

Die Abkürzung REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals. Diese Verordnung gilt als einheitliches Rechtssystem in der Europäischen Union. Damit ein umfassendes und einheitliches Schutzniveau aller Chemikalien erreicht wird, müssen alle Chemikalien, welche in Mengen über einer Tonne pro Jahr in der EU vermarktet werden, in einer zentralen Datenbank erfasst sein.

Die Registrierung in der REACH- Datenbank erfolgt durch den jeweiligen Hersteller oder den Importeur. Das bedeutet, dass alle Hersteller und Importeure für die Sicherheit ihrer Chemikalien selbst verantwortlich sind. Die REACH- Verordnung ist am 1. Juni 2007 EU-weit in Kraft getreten und löste alle bisherigen Verordnungen und Richtlinien ab. Sie ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.

Für die Registrierung müssen Sie als Hersteller oder Importeur ein Formular verwenden, welches mit allen Angaben und eventuell beizufügenden Unterlagen auf elektronischem Weg bei der zentralen Behörde eingereicht werden muss. Im Zuge der Bewertung der jeweiligen Chemikalie prüft die Agentur für Chemische Stoffe, ob noch weitere Tests durchgeführt werden müssen.

Ist bei der Chemikalie Anlass zur Sorge gegeben, so ist ein Antrag auf Zulassung für einzelne Verwendung einzubringen.

Wer ist zur REACH verpflichtet?

Es sind alle in der EU ansässige Unternehmen, die mit Chemikalien zu tun haben, zur REACH verpflichtet. Darunter fallen:

  • Hersteller
  • Importeure, welche die Chemikalien in die EU einführen
  • Nachgeschaltete Anwender, also jene Unternehmen, die Chemikalien verwenden
  • Händler von Chemikalien

Welche Pflichten Ihr Unternehmen durch die REACH Verordnung hat:

Für jeden Stoff, den Sie in Verkehr bringen, haben Sie entsprechende Pflichten. Das bedeutet, dass sowohl für Hersteller oder Importeure als auch für die nachgeschalteten Anwender von Chemikalien ein Informationsaustausch entlang der gesamten Lieferkette erforderlich ist.

Das gilt nicht nur für Lieferanten, sondern auch für die gewerblichen Kunden. Alle müssen ihren jeweiligen Lieferanten die  Informationen zu dem jeweiligen chemischen Stoff für die Registrierung mitteilen. Vor allem der Verwendungszweck muss mitgeteilt werden.

Wo Sie als Unternehmen Unterstützung bekommen

Besonders kleine und mittelgroße Unternehmen  muss in der Praxis für die REACH-Verordnung eine gewisse Hilfestellung gegeben werden. Dazu gibt es technische Leitfäden, die sogenannten RIPs. Die Abkürzung RIP steht für REACH Implementation Project. Weiteres stehen einzelstaatliche Auskunftsstellen zur Verfügung. Für Deutschland ist an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein nationaler Helpdesk eingerichtet.