Pflichten von Sicherheitsbeauftragten: Tipps, die Sie beachten sollten

Zum Einstieg und vor dem Ausführen dieser Tipps sollte der Sicherheitsbeauftragte sich mit seinem Pflichtbereich vertraut machen, nach Gesetzen und Vorschriften zum Nachlesen fragen, die Sicherheitsorganisation des Unternehmens studieren und sich über das Unfallgeschehen informieren.

1.Reihenfolge von Schutzmaßnahmen beachten

Technische Maßnahmen (T) z. B. Stolperstellen entfernen, defekte Maschinen reparieren; Organisatorische Maßnahmen (O) z. B. Unterweisungen durchführen, Arbeitsabläufe planen und festlegen; Persönliche Schutzausrüstung PSA (P) z. B. geeignete PSA aussuchen, Nutzung der PSA prüfen.

Bei der Rangfolge von Schutzmaßnahmen verfährt man nach dem sogenannten TOP-Prinzip. Im Vordergrund sollten zunächst technische Lösungen stehen, da diese den Ausführenden am wenigsten behindern und dabei auch am wirkungsvollsten sind.

Ist dies nicht möglich, müssen organisatorische Lösungen oft erst erarbeitet werden. Erst an letzter Stelle sollte man persönliche Schutzmaßnahmen ausführen, da diese für den Beschäftigten die größte Einschränkung sind und außerdem vom Nutzer auch am meisten vernachlässigt werden. Außerdem sollte der zeitintensive Kontrollaufwand bei persönlichen Schutzmaßnahmen unbedingt berücksichtigt werden.

All diese Maßnahmen gehören zu den allgemeinen und unbedingt zu berücksichtigenden Pflichten von Sicherheitsbeauftragten!

2. Unfallgeschehen analysieren

Wenn es um die Nachbearbeitung des Unfallgeschehens geht, sollte der Sicherheitsbeauftragte unbedingt integriert werden. Folgende Fragen sollte er sich stellen, um dort tätig zu werden:

  • Wie erfasst das Unternehmen Beinahe-Unfälle und wie wertet es diese aus?
  • Werden Präventionsmaßnahmen abgeleitet, wenn Unfallursachen ermittelt wurden?
  • Wie sind betriebsinterne Meldeketten bei Unfällen organisiert und festgelegt? (Rettungskette)
  • Welche Vorgaben sind betreffend der Alarmierung von Ersthelfern, Sicherstellung von medizinischer Versorgung und Krankentransport bei Unfällen vorhanden?
  • Gibt es im Betrieb Kriterien für die Erfassung und Auswertung von Unfällen und Beinahe-Unfällen?
  • Wie findet die Unfalluntersuchung statt und wie sind die zu bestimmenden Maßnahmen geregelt?
  • Wie werden die Unfallberichte und Statistiken archiviert?
  • Wie wird das Verbandbuch verwahrt und werden Erste-Hilfe-Leistungen darin dokumentiert?

3. Mängelbeseitigung

Der jeweilige Sicherheitsbeauftragte kann und soll zur Mängelbeseitigung beitragen durch…

  • Sofortige eigenständige Beseitigung, soweit es ihm möglich ist
  • Meldung an seinen Vorgesetzten, Unternehmer oder Leiter
  • Integration des Betriebsarztes, dem Fachpersonal für Arbeitssicherheit oder den Betriebsrat
  • Integration des Unfallversicherungsträgers oder der Arbeitsschutzbehörde
  • Mängel können entweder schriftlich oder mündlich gemeldet werden.

4. Erstellung eines Notfallplans

In einem Notfallplan wird festgelegt, welche Personen im Haus bei Gefahr zuständig sind und die erforderliche Hilfe schnellstmöglich leisten oder anfordern können. Somit sollte der Sicherheitsbeauftragte bei der Ausarbeitung dieses Plans unbedingt integriert sein.

Auf einem Notfallplan sollten sich die Telefonnummern folgender Personen oder Dienstleistungsfirmen wiederfinden:

  • Feuerwehr
  • Geschäftsführer und stellv. Geschäftsführer
  • Lotsen für öffentliche Feuerwehr
  • Betriebsdienste
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragter
  • Betriebsarzt
  • Aufzugwärter
  • Augenarzt
  • Polizei
  • Gas/Wasser-/Elektrizitätswerk (Störungsdienst)
  • Arzt-Notrufzentrale

5. Schwerpunktcheckliste

Auf die betriebsbedingten Besonderheiten angepasst kann es sinnvoll sein, neben dem Notfallplan, noch andere Checklisten zu nutzen. Diese sollten die Möglichkeiten der Hilfe erweitern.

Auf dieser Checkliste könnten sich die folgenden Fragen befinden:

  • Arbeiten Sie mit dem Fachpersonal für Arbeitssicherheit und dem zuständigen Betriebsarzt eng zusammen?
  • Haben Sie den Grundlehrgang zum Sicherheitsbeauftragten durchgeführt und/oder planen Sie weitere Fortbildungen?
  • Erhalten neu eingestellte Kollegen Erstunterweisung? (Informationen zu Notausgängen, Feuerlöscheinrichtungen, Erste-Hilfe-Stationen …)
  • Werden die elektrischen Anlagen im Betrieb regelmäßig überprüft?
  • Sind alle Rettungs- und Fluchtwege als solche gekennzeichnet und frei?
  • Sind Betriebsanweisungen offen zugänglich?
  • Werden Stolperstellen durch ordentliche Arbeitsplätze verhindert?
  • Sind an Treppen und Stufen Geländer vorhanden und sicher befestigt?
  • Sind alle Schutzeinrichtungen an Maschinen vorhanden und funktionstüchtig?