Nichtraucherschutz: Ihr Platz für Raucher im Unternehmen

Der Arbeitgeber ist vom Gesetz her verpflichtet, dem Nichtraucherschutz Folge zu leisten. Was kann man aber in der Praxis für die Raucher und die Nichtraucher im Unternehmen tun?

Nichtraucherschutz ist gesetzlich geregelt
Der Zigarettenrauch enthält Feinstaub, der tief in die Lunge eindringt. An Industriearbeitsplätzen als Beispiel, sind sogenannte Staubgrenzwerte festgelegt, die einzuhalten sind. Der allgemeine Staubgrenzwert liegt bei 5 Milligramm pro Kubikmeter Luft. Wenn in einem kleinen Raum ohne technische Lüftung geraucht wird, kann dieser Staubgrenzwert auf das bis zu 5-fache überschritten werden.

Die Einschränkung des Rauchens ist in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung geregelt. Außerdem regeln die Berufsgenossenschaften den Nichtraucherschutz ihrerseits mit eigenen Vorschriften.

Praktische Möglichkeiten für Raucher und Nichtraucher im Unternehmen:  

1. Allgemeines Rauchverbot im Firmengebäude und Festlegung von definierten Raucherplätzen im Freien
Das ist die preisgünstigste Lösung für Raucher. Die Nichtraucher fühlen sich nicht belästigt, da in den Räumen nicht mehr geraucht wird. Der Nachteil ist, dass die Raucher auch bei tiefen Temperaturen im Winter im Freien stehen müssen.

2. Einführung von gut belüfteten Raucher-Räumen:
Ein Raum, der speziell für Raucher vorgesehen ist. Er sollte mindestens ein Fenster zum Lüften haben. Zusätzlich empfiehlt sich eine Lüftung mit einem mindestens 5-fachen Luftwechsel pro Stunde.  

3. Installation einer Raucherkabine
Raucherkabinen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Man trifft diese nicht nur auf Flughäfen, Krankenhäusern und Ämtern an. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dafür, Raucherkabinen zu installieren. Diese Einrichtungen sind von einer Seite zugänglich und saugen den Rauch der darin stehenden Raucher vollständig ab. Viele Raucherkabinen haben ein sehr ansprechendes Design. Auch die darin installierten Aschenbecher werden abgesaugt.

Sogar wenn man als Nichtraucher an so einer Kabine vorbeigeht, riecht man gar keinen Rauch mehr.

Die Raucherkabinen müssen regelmäßig, d. h. mindestens einmal jährlich gewartet werden. Bei der Wartung reicht es meistens, nur den Filter zu wechseln.
Achten Sie bei der Anschaffung einer Raucherkabine auf das BGIA- Zertifikat! 

4. Allgemeines Rauchverbot am Firmengelände
Das ist die wohl drastischste Methode, den Nichtraucherschutz im Unternehmen durchzusetzen. Es gibt einige Firmen, die diese Maßnahme rigoros durchziehen. Meistens sind das Unternehmen der Pharma-Branche, Hersteller von Luxusautos, und vor allem Betriebe, die mit leicht explosionsfähigen Stoffen hantieren.  

Egal ob in einem Unternehmen geraucht wird oder nicht: Das wichtigste ist, dass Raucher, Nichtraucher und Unternehmensleitung aufeinander Rücksicht nehmen.