Nanotechnologie und Nanopartikel: Prävention in Ihrem Betrieb

Nanotechnologie ist in vielen Bereichen sehr nützlich, jedoch besteht ein großes Gefahrenpotential beim Arbeiten mit Nanopartikeln. Damit Sie sich und Ihre Mitarbeiter schützen können, sind die gesetzlich verlangten Schutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb umzusetzen. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in diesem Artikel.

Grundsätzlich kommt in einem Betrieb mit Nanotechnologie gegen eine Belastung mit Nanopartikel das sogenannte Vorsorgeprinzip zur Geltung. Falls noch keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über das Potential der Gefährdung vorliegen, sollte der Stoff vorsorglich als gesundheitsgefährdend angesehen und auch so behandelt werden. Gehen Sie bei der Umsetzung von Vorsorgemaßnahem strukturiert und systematisch vor.

Führen Sie zuerst eine Gefährdungsbeurteilung durch

Nach dem Motto "Gefahren können Sie nur begegnen, indem Sie sie erkennen" vorzugehen, ist durchaus zielführend. Manchmal ist es nicht so leicht, das Vorhandensein von Nanopartikeln zu ermitteln. Sinnvollen Aufschluss gibt hierzu das Sicherheitsdatenblatt des betreffenden Stoffs.

Das Sicherheitsdatenblatt ist vom Hersteller mitzuliefern. Darin sind mögliche Gesundheitsgefährdungen und die dazu notwendigen Schutzmaßnahmen angeführt. Zur Identifizierung im Betrieb und Abschätzung der Gefahr kann auch eine Arbeitsplatzmessung hilfreich sein.

Welche Schutzmaßnahmen Ihnen gegen Nanopartikel helfen

1. Minimieren Sie die Belastung. Als Maßnahme zur Vorsorge ist die Belastung durch Nanopartikel zu reduzieren. Das kann durch eine Reduzierung der Einwirkdauer und durch die Reduzierung der Konzentration von Nanopartikeln erfolgen.

2. Ergreifen Sie Schutzmaßnahmen gemäß der Sicherheitsverordnung.
Führen Sie Schutzmaßnahmen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung für Gefahrstoffe durch und gehen Sie wie folgt vor:

  • Ersetzen Sie pulverförmige Nanopartikel gegen solche, die Nanopartikel gebunden halten. Das sind zum Beispiel Dispersionen, Pasten und Granulate.
  • Bevorzugen Sie Streichen und Tauchen anstelle von Aufsprühen.
  • Verwenden Sie technische Schutzmaßnahmen, indem Sie die Entstehung von Stäuben vermeiden.
  • Saugen Sie Stäube oder Aerosole direkt an der Entstehungsstelle durch die sogenannte Punktabsaugung ab. Verwenden Sie Absauganlagen mit einem hohen Abscheidegrad und ausgereifter Filtertechnik.
  • Reinigen Sie Ihren Arbeitsplatz nur durch Aufsaugen mit einem geeigneten Staubsauger.
  • Wenn Sie mit brennbaren Nanopartikeln hantieren, so berücksichtigen Sie die entsprechenden Maßnahmen für den Explosionsschutz.
  • Treffen Sie organisatorische Schutzmaßnahmen durch Minimierung der Belastungszeit und Beschränkung des Zugangs zum betreffenden Arbeitsplatz.
  • Falls Hautkontakt oder Einatmung durch technische Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, so ist eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Das ist zum Beispiel eine geschlossene Schutzbrille, Atemschutz mit Partikelfilter und Schutzanzug.

3. Überprüfen Sie Ihre Schutzmaßnahmen regelmäßig
Kontrollieren Sie stets die Wirksamkeit Ihrer Schutzmaßnahmen gegen Nanopartikel, damit Sie Ihre Gesundheit und der Ihrer Mitarbeiter nicht gefährden. Das kann durch einfache und regelmäßige Kontrollmessungen erfolgen.