Lithium-Ionen-Akkus im Unternehmen sicher lagern

Heute werden sämtliche Handys, Tablet PCs und Notebooks mit Lithium-Ionen-Akkus ausgerüstet. Zusätzlich kommen immer mehr Elektroautos und Hybridautos auf den Markt. Damit entsteht ein neues sicherheitstechnisches Problem: Wo und wie können diese Lithium-Ionen-Akkus in Ihrem Betrieb sicher und ohne Risiko gelagert werden? Hier erfahren Sie mehr darüber.

Lithium-Ionen-Akkus können 2000 mal mehr Energie laden als ein herkömmlicher Akku. Außerdem sind sie deutlich kompakter und sie können 1000 mal schneller geladen werden. Diese Zahlen versprechen deutlich, dass diese Akkus noch eine große Zukunft mit vielfältigen und anspruchsvollen Anwendungsmöglichkeiten vor sich haben.

Damit ist das Problem der sicheren und richtigen Lagerung bereits vorprogrammiert. Lithiumbatterien und -akkus sind zwar kein Gefahrenstoff, daher sind sie nicht sicherheitsdatenpflichtig. Dennoch bestehen sehr hohe Risiken bei der Lagerung und Handhabung. Aus diesem Grund sind Hersteller verpflichtet, dennoch detaillierte Angaben über die richtige Lagerung und Handhabung zu machen.

Welche Risiken bei Lithium-Ionen-Akkus bestehen:

  • Gefahr durch Strom und Spannung. Diese tritt bei einem Kurzschluss, Überlastung oder Überhitzung auf.
  • Gefahr durch austretende Inhaltsstoffe, wie zum Beispiel das Elektrolyt.
  • Gefahr durch Feuer oder Explosion.

Wenn etwa bei zu heißer Lagerung das Elektrolyt gasförmig wird, so besteht erhebliche Explosionsgefahr. Es genügt schon, wenn Sie den Akku Ihres Handys an einem heißen Sommertag im geparkten Fahrzeug liegen lassen. Außerdem sind die Lösemittel in einem Lithium-Akku entzündbar und stark reizend.

In Verbindung mit der Luft können daher explosive Gemische gebildet werden. Wenn der Akku nass wird und Feuchtigkeit eindringt, kann ätzende Flusssäure entstehen.

Wie Sie bei der Gefährdungsbeurteilung vorgehen:

  1. Handelt es sich um eine unbeschädigte, neue Zelle?
  2. Werden beschädigte Batterien oder Akkus gelagert?

  3. Welche Lagertemperaturen sind einzuhalten?

Wenn Sie das Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung haben, so kann das daraus resultierende Sicherheitskonzept entwickelt werden. Anschließend erfolgt die Festlegung der Lagerausrüstung.

Binden Sie unbedingt frühzeitig Ihre örtliche Genehmigungsbehörde sowie Ihren Sachversicherer mit ein.

Die wichtigsten Grundanforderungen an Ihr Batterie- und Akkulager sind:

  • Brandschutzklasse F90 mit Zulassung und IBS-Zertifikat
  • Auffangwanne
  • Zwangsbelüftung
  • Druckentlastung
  • Feststelleinrichtung für das Tor
  • Konformität gemäß ATEX