Kernkraftwerk in Japan: Der Schweregrad des Störfalls

Der Störfall im Kernkraftwerk in Japan wirft offene Fragen nach dem Schweregrad auf und stellt grundsätzlich die Atomenergie in Frage. Egal, wie man zur Atomenergie im Allgemeinen steht, es gibt verschiedene Schweregrade eines nuklearen Ereignisses.

Wie kann man die Schwere eines Störfalles auf die Arbeitnehmer im Kernkraftwerk und die Bevölkerung generell bewerten? Im Kernkraftwerk Fuksshima 1 in Japan versuchten noch am Samstag die Experten die Kernschmelze zu verhindern. Aufgrund des Erdbebens klassifizierten die örtlichen Behörden die Folgen des Störfalls als Stufe 4 der internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse. 

Klassifizierung für Störfälle im Kernkraftwerk
Diese Bewertungsskala für den Schweregrad von Störfällen wurde von einer internationalen Expertengruppe erarbeitet und umfasst sieben Stufen. Ziel der Skala ist es, eine nachvollziehbare Einstufung der Ereignisse die durch einen Störfall hervorgerufen werden, für die Öffentlichkeit zu liefern.

Bewertungsskala der Schweregrade eines Kernkraftwerk-Störfalls: 

  • Stufe 0 – Ereignis unterhalb der Skala:
    keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung  
  • Stufe 1 – Störung:
    Abweichung vom normalen Betrieb im Kernkraftwerk 
  • Stufe 2 – Störfall:
    Begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen 
  • Stufe 3 – Ernster Störfall oder Beinahe-Unfall:
    Sehr geringe Freisetzung der Strahlung. Für die Bevölkerung im Umland des Kernkraftwerkes ist die Strahlenbelastung ein Bruchteil der natürlichen Strahlenbelastung. Für das Personal innerhalb vom Kernkraftwerk kann es zu schweren Belastungen und akuten Gesundheitsschäden kommen. 
  • Stufe 4 – Unfall:
    Geringe Freisetzung der Strahlung. Meistens durch Schäden am Reaktorkern. Die Strahlenbelastung der Bevölkerung entspricht ungefähr der natürlichen Radioaktivität. Für das Personal im Kernkraftwerk kommt es zu einer schweren Strahlenbelastung die zu akuten Gesundheitsschäden führt. 
  • Stufe 5 – Ernster Unfall:
    Begrenzte Freisetzung der Radioaktivität durch schwere Schäden am Reaktorkern. Hier werden einzelne Katastrophenschutzmaßnahmen für die Bevölkerung durchgeführt. 
  • Stufe 6 – Schwerer Unfall:
    Erhebliche Freisetzung der Radioaktivität an die Umwelt. Sämtliche Maßnahmen des Katastrophenschutzes werden durchgeführt. 
  • Stufe 7 – Katastrophaler Unfall:
    Das ist die höchste Stufe, bei der die Freisetzung der Radioaktivität im höchsten Maße erfolgt. Es enstehen höchste Schäden an der Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung, sowie Spätschäden über große Gebiete, wie es im Jahr 1986 im Kernkraftwerk Tschernobyl in der Ukraine passiert ist.