Gefahrstoffverordnung: Lagern von brennbaren Flüssigkeiten

Wenn Sie brennbare Flüssigkeiten lagern wollen, tritt sofort die Gefahrstoffverordnung in Kraft. Es gibt viele Punkte, die Sie beim Lagern von brennbaren Flüssigkeiten beachten müssen. Eine Nichtbeachtung kann zu schweren gesundheitlichen und existenzbedrohenden Folgen führen. Anregungen und Tipps, was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Stellen Sie zunächst fest, ob die zu lagernden Flüssigkeiten unter den Geltungsbereich der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF$1-3) fallen. Ordnen Sie die brennbaren Flüssigkeiten im Sinne dieser Verordnung nach Gefahrenklassen ein. Konzipieren Sie anhand dieser Liste eine der Verordnung und Ihren betrieblichen Bedürfnissen entsprechende Lagerung.

Grundsätzlich müssen Sie dann zwischen Innenlagerung und Außenlagerung unterscheiden. Denn hier sind verschiedene sicherheitstechnische Ausgangspunkte und Anforderungen an den Brandschutz notwendig.

Innenlagerung von brennbaren Flüssigkeiten

Hier müssen Sie die Wände, Decken und Türen von Lagerräumen aus nicht brennbaren Baustoffen versehen. Wenn Räume angrenzen, so trennen Sie Ihren Lagerraum von diesen feuerbeständig ab. Hier ist für Wände mindestens die Brandschutzklasse F90 erforderlich. Für Türen ist meistens nur brandhemmende Bauweise der Klasse F30 notwendig.  

Brandschutzklassen sind in der Norm DIN 4102 eingeteilt:

  • F30 bedeutet feuerhemmend, der Funktionserhalt bleibt 30 Minuten bestehen
  • F60 ist hochfeuerhemmend, mit 60 Minuten Funktionserhalt
  • F90 ist feuerbeständig, mit 90 Minuten Funktionserhalt
  • F120 ist hochfeuerbeständig, mit 120 Minuten Funktionserhalt
  • F180 ist höchstfeuerbeständig, mit 180 Minuten Funktionserhalt

Außenaufstellung

Wenn Ihr Lager direkt oder in unmittelbarer Nähe zu angrenzenden Gebäuden steht, muss das Lager gemäß VbF in F90-Bauweise errichtet werden. Ihr Lagersystem  braucht dann nicht feuerbeständig sein, wenn der Abstand zu umliegenden Gebäuden zwischen 10 und 30 Metern beträgt. Dieser Abstand ist abhängig von Lagermenge, Gefährlichkeit der gelagerten Flüssigkeiten und den örtlichen Gegebenheiten. Festgelegt wird dieser Abstand durch die lokale Behörde.

Explosionsbereiche und Zonen

Laut VEXAT entsteht eine explosionsfähige Atmosphäre durch die Vermischung von Sauerstoff aus unserer Atemluft mit Gas, Dämpfen und Nebeln unter atmosphärischen Bedingungen. Die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre ist dabei zu verhindern. Näheres zu dem  Thema Explosionsschutz lesen sie in meinen Artikeln über, Explosionszonen,  ATEX-Richtlinie und VEXAT-Verordnung.  

Für alle Anlagen und Lagerräume mit brennbaren Flüssigkeiten, sind eine Gefährdungsbeurteilung und das Explosionsschutzdokument zu erstellen.

VnF-Klassen und CLP/GHS-System

GHS bedeutet Globally Harmonized System und zeigt, dass man bestrebt ist, die Einstufung von brennbaren Flüssigkeiten international vergleichbar einzuteilen. Die VbF-Klassen A I bis A III und B, gemäß der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, werden derzeit parallel zu den Einstufungen gemäß der GHS geführt.