Sie sind in Ihrem Betrieb verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die für Sie und Ihre Mitarbeiter geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien zu erfüllen. Außerdem haben Sie unter anderem beim Schweißen die Überwachungspflicht, um die jeweils geltenden MAK- und TRK-Grenzwerte zu unterschreiten.
Beim Schweißen und beim Entsorgen von Schweißrauch ist daher ein Auftreten gefährlicher Stoffe in der Luft und am Arbeitsplatz nicht auszuschließen. Auf jeden Fall ist es erforderlich, eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und danach entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Welche Arten von Filterabfall gibt es?
- In Form von Pulver bei filternden Abscheidern
- Als Staub, der in Filtermatten gebunden ist
- Als Staub, der in Filterpatronen gebunden ist
- In Aktivkohle- bzw. Absorptionsfiltern
- Als Schlamm bei Nassabscheideverfahren
Auf jeden Fall stellt sich für Sie irgendwann die Frage, was Sie mit den gesammelten Filterstäuben und dem verunreinigten Filtermaterial tun sollen.
Tipps, wie Sie Ihre Schweißrauchfilter entsorgen können:
- Für die Entsorgung von Filtern gilt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Es besagt, dass gebrauchte und verunreinigte Schweißrauchfilter der Abfallverwaltungsverordnung zuzuordnen sind.
- Bewerten Sie die im Filter enthaltenen Stäube, ob diese gefährlichen Stoffe oder ungefährlichen Stoffen zuzuordnen sind.
- Beachten Sie die Verordnung AVV 150203 für ungefährliche Inhaltsstoffe. Ist der Schweißrauch dieser Gruppe einzuordnen, so kann er stofflich oder energetisch verwertet werden.
- Beinhaltet Ihr Schweißrauch gefährliche Inhaltsstoffe, so muss er gemäß AVV 150202 einer Sonderabfallverbrennungsanlage zugeführt werden.
- Sie als Betreiber verantworten die Inhaltsstoffe des Filters, wobei die Beschaffenheit des Filters in den Verantwortungsbereich des Herstellers fällt.