Auswege für Drogen-Abhängige

Welchen Ausweg gibt es für Drogen-Abhängige? Wie können Sie als Vorgesetzter am Arbeitsplatz eingreifen? Je früher eingegriffen wird, desto eher kann man den Abhängigen wirksam helfen. Lesen Sie mehr über das 5-Stufen-Modell für den Ausweg aus der Abhängigkeit von Drogen.

Grundsätzlich soll einmal offen mit den Problemen umgegangen werden. Falls man bei einem Mitarbeiter ein abweichendes Konsumverhalten feststellt, so muss man sofort reagieren können und geeignete Maßnahmen zur Hilfestellung frühzeitig einleiten können. In der Praxis hat sich für den Ausweg bei Drogen am Arbeitsplatz das sogenannte 5-Stufen-Modell bewährt:

1. Stufe:

Wenn Sie als Vorgesetzter ein Drogen-Problem bei einem Ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz feststellen, so müssen Sie es sofort mit dem Betroffenen ansprechen. Sie sollten die Pflichtverletzung aufzeigen und auf das Suchtproblem zurückführen. Dabei müssen Sie die Anlässe aufzählen, bei denen die Pflichtverletzung vorgekommen ist. Das sind zum Beispiel Zuspätkommen, fehlerhafte Arbeit oder unentschuldigtes Fehlen.

Falls keine Besserung eintritt, 2. Stufe.

2. Stufe:

Sie konfrontieren den Mitarbeiter wieder mit dem Problem und der Pflichtverletzung und machen Auflagen. Dazu sollten konkrete Anlässe vorliegen, die dokumentiert werden müssen.Sie stellen die Konsequenzen deutlich dar und besprechen mit dem Betroffenen Hilfsangebote.

Definieren Sie Ziele und einen Zeitrahmen, sowie einen fixen Termin für ein weiteres Gespräch.

Falls keine Besserung eintritt, 3. Stufe.

3. Stufe:

Wieder wird ein Gespräch mit dem Betroffenen angesetzt. Dabei ist es ratsam, den Betriebsarzt und einen Suchtbeauftragten mit hinzuzuziehen. Der Mitarbeiter wird mündlich verwarnt, wobei weitere Hilfsangebote und Ziele besprochen werden. Es wird wieder ein fixer Termin für ein weiteres Gespräch vereinbart. 

Falls keine Besserung eintritt, 4. Stufe

4. Stufe:

Als Vorgesetzter wird wieder ein Gespräch mit dem Betroffenen im Beisein der Personalabteilung, dem Betriebsrat, dem Betriebsarzt und dem Suchtbeauftragten durchgeführt. Es werden sowohl Hilfsangebote als auch die folgenden Konsequenzen besprochen. Gegebenenfalls wird bei einem Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen die erste Abmahnung erteilt.

Falls keine Besserung eintritt, 5. Stufe

5. Stufe:

In dieser Stufe sollte nocheinmal die Vorgehensweise wie in der 4. Stufe durchgeführt werden. Die zweite Abmahnung wird erteilt. 

Falls keine Besserung eintritt, erfolgt die Kündigung.

Fazit: Vielleicht erscheint das 5-Stufen-Modell ziemlich streng. Jedoch sollte man sich vor Augen halten, dass im Falle eines Problems mit Drogen am Arbeitsplatz ziemlich einfühlsam aber konsequent vorgegangen werden muss. Die Abhängigkeit von Drogen ist ein ernst zu nehmendes Problem. Es muss aber dem Betroffenen Hilfestellung für den Ausweg aus seiner Sucht angeboten werden.

Hilfe von Außen einholen!

Die wirkungsvolle Hilfestellung erfolgt am besten durch den Betriebsarzt, dem Suchtbeauftragten, ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen oder auch Selbsthilfegruppen.

Auch Seelsorge tut gut!

Abhängige von Drogen haben oft das Gefühl, sie fallen in ein tiefes emotionales Loch und haben Ihren Glauben verloren. Deshalb kann auch eine besonders wirkungsvolle Hilfe durch Seelsorge erfolgen. Es gibt sehr viele gut geschulte Mitarbeiter von kirchlichen Beratungsstellen, die Abhängige bei Ihrem Ausweg aus den Drogen sehr gut und nachhaltig helfen können.

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