von Thomas Pfister, veröffentlicht in Arbeitsschutz
Bildschirmbrillen und Computerbrillen unterstützen Sie am Bildschirmarbeitsplatz
Wie steht es mit Ihrer Ausdauer vor dem Bildschirm? Bei der Arbeit am Computer stellen sich spätestens nach zirka eineinhalb Stunden die ersten Ermüdungserscheinungen ein. Nur wer gute Sehhilfen wie eine Computerbrille hat, kann beschwerdefrei am Bildschirm arbeiten.
Bei einer lang anhaltenden Bindung Ihres Blickes an den Bildschirm, lässt Ihre Konzentrationsfähigkeit nach. Außerdem werden Sie müde und Ihre Gedächtnisleistung sinkt. Die Folge sind Augenbeschwerden, Schwindelgefühl und Kopfschmerzen.
Sehr oft stellen sich besonders bei schlecht eingestellten Bildschirmen Bindehautreizungen, Augenschmerzen, doppeltes Sehen, verschwommenes Sehen und tränende Augen ein.
Grundsätzlich zählt die Bildschirmbrille oder auch Computerbrille genannt, zur sogenannten "Persönlichen Schutzausrüstung". Deshalb ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen eine geeignete Sehhilfe zur Verfügung zu stellen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine Augenuntersuchung nach §5/Anhang der Verordnung zur medizinischen Vorsorge ergibt, dass die Computerbrille notwendig ist und eine übliche Brille nicht ausreicht.
Immer wieder wird aufgrund von arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Erkenntnissen festgestellt, dass zwar bleibende Augenschäden nicht möglich sind, die Augen jedoch sehr stark belastet werden. Unkonzentriertheit sowie zahlreiche andere Beschwerden sind die Folge.
Die erstmalige Vorsorgeuntersuchung, Ergänzungsuntersuchungen und weitere Wiederholungsuntersuchungen trägt der Arbeitgeber. Ebenso übernimmt er die Kosten für die Bildschirmbrille und mögliche Kosten für die Änderung des Arbeitsplatzes.
Die Krankenkasse zahlt die Untersuchung durch einen Augenarzt und die Behandlung von Augenkrankheiten.
Wenn Ihnen der Augenarzt das Rezept ausgestellt hat, so sollten Sie das Rezept vom Betriebsarzt nochmals überprüfen und abzeichnen lassen. Sonst müssen die Kosten für die spezielle Computerbrille als geldwerter Vorteil beim Finanzamt versteuert werden.

Der neue Informationsdienst "Produktionsleiter aktuell" bietet Ihnen speziell als Produktionsleiter...

Aktuelle Rechtsinformationen für Ihre erfolgreiche Gleichstellungsarbeit

Ihr individuelles Trainingsprogramm für mehr Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden
Mein Name ist Thomas Pfister. Ich bin Ihr Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz.