von Thomas Pfister, veröffentlicht in Arbeitsschutz
Mehr als 10 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland sind Luftschadstoffen verschiedenster Formen ausgesetzt. Rund 21 Prozent aller Berufskrankheiten fallen auf Erkrankungen durch Luftschadstoffe.
Schlechte und belastete Atemluft kann zu Schädigungen Ihres Körpers führen. Zum Beispiel durch Mangel an Sauerstoff können Ihre Körperzellen nicht mehr genug Sauerstoff bekommen und wichtige Lebensfunktionen werden dadurch blockiert.
Grundsätzlich hängt das Ausmaß der Schädigung von der Einwirkdauer der schädlichen Stoffe, die Wirkungsweise im menschlichen Körper und der bei der auszuführenden Arbeit erforderlichen Atemluftbedarf ab.
Partikelförmige Schadstoffe: Dazu zählen Nebel, Rauch, Fasern und Staub. Diese können tief in die Nase, Hals und in die oberen und unteren Atemwege gelangen. Je nach Teilchengröße, wie zum Beispiel Nanopartikel, können diese bis tief in die Lunge und sogar in die Blutbahn eindringen.
Gase und Dämpfe gelangen hingegen über die Lunge unmittelbar in die Blutbahn und können zu schwersten Organschädigungen bis hin zum Tod führen. Sie schädigen sowohl akut als auch chronisch.
Bartträgern ist aus Sicherheitsgründen zu empfehlen, dass sie keine Atemschutzmasken tragen. Hier sollte zum Beispiel ein motorbetriebenes Atemschutzgerät oder eine Absauganlage vorgesehen werden.
Setzen Sie in Bunkern, Silos oder Behältern keine Atemschutzmaske ein, da hier Lebensgefahr besteht. Hier sollten Sie eine technische Belüftung oder Absaugvorrichtung einsetzen.
Setzen Sie partikelfilternde Halbmasken nur einen Tag oder nur eine Schicht lang ein.
Achten Sie bei der Auswahl auf den Atemwiderstand der Atemschutzmaske. Dieser sollte so gering wie möglich sein, um die Atmung zu erleichtern.
Ersetzen Sie geöffnete Gas- und Kombinationsfilter spätestens 6 Monate nach Öffnen der Verpackung.
Beachten Sie, dass Partikelfilter keine Schutzwirkung gegen Gase und Dämpfe aufweisen! Das führt zu einer massiven Gefährdung des Trägers. Verwenden Sie daher die dafür vorgesehenen Gas- oder Kombinationsfilter.
Wechseln Sie Ihre Gas- oder Kombinationsfilter unverzüglich, wenn Geruch, Geschmack oder andere Reizerscheinungen auftreten!
Sobald der Atemwiderstand Ihrer Atemschutzmaske unangenehm steigt, wechseln Sie diese sofort aus!

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Mein Name ist Thomas Pfister. Ich bin Ihr Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz.