Arbeitsunfall: Wer transportiert den Verletzten?

Verletzte müssen nach einem Arbeitsunfall so schonend wie möglich und schnell betreut und befördert werden. Nicht jede Person darf einen Verletzten befördern. Der Unternehmer ist verpflichtet, einen sachkundigen Transport zu organisieren. Wer den Transport durchführen darf, erfahren Sie hier.

Ein sachkundiger Transport ist gemäß der BGV/GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention" durch jene fachkundigen Stellen durchzuführen, die das notwendige Bindeglied zwischen der Ersten Hilfe und der Heilbehandlung darstellen können.

Es ist gemäß der aktuellen Regelungen eigentlich nicht entscheidend, dass der Verletzte so schnell wie möglich in die Klinik kommt, sondern vielmehr dass er nach fachgerechter Versorgung am Unfallort auf dem Transport nicht erneut oder zusätzlich gefährdet wird.

Öffentlicher oder betrieblicher Rettungsdienst nach einem Arbeitsunfall?

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass jeder Verletzte, der einen Krankentransport benötigt, fachgerecht ins Krankenhaus befördert wird. Dabei steht es Ihnen offen, ob es sich um einen öffentlichen Rettungsdienst handelt, oder bei größeren Betrieben um einen betrieblichen Rettungsdienst.

Die Ausstattung von Transporteinheiten von Rettungsdiensten ist durch die Rettungsgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Notfallrettung hat zum Beispiel die Aufgabe bei Notfallpatienten alle Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens und zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten und sie transportfähig zu machen. Die Notfallrettung wird durch eigens dafür vorgesehene Fahrzeuge sichergestellt.

Transport mit dem Taxi oder PKW nach einem Arbeitsunfall?

Dies darf nur bei geringfügig erscheinenden Verletzungen durchgeführt werden. Vergewissern Sie sich jedoch vorher, ob es sich wirklich nur um eine geringfügige Verletzung handelt. Oft kann man das nicht auf den ersten Blick erkennen!

Ob der Verletzte noch neben dem Fahrzeuglenker durch eine zusätzliche Person begleitet werden muss, hängt von der Art der Verletzung und der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab.

Transport unter besonderen Bedingungen

Wenn die Rahmenbedingungen schwierig sind, sind besondere Maßnahmen zum sachkundigen Transport von Verletzten nach einem Arbeitsunfall notwendig. Zum Beispiel im Tiefbau oder Rettung aus großen Höhen. Unter diesen Bedingungen ist es notwendig, dass die Ersthelfer und Sanitäter in der Lage sein müssen, den Verletzten sicher zu bergen und zu befördern. Dafür sind im Vorfeld spezielle Unterweisungen und Schulungen notwendig.

Informieren Sie Ihre Arbeitnehmer über Rettungsmöglichkeiten

Ihre Beschäftigten müssen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden, welche ausgebildeten Personen als Ersthelfer zur Verfügung stehen. Außerdem sollten Ihre Angestellten wissen, wo die Einrichtungen für die Erste Hilfe zu finden sind und was sie zu tun haben, damit einem Verletzten optimal geholfen werden kann.