von Thomas Pfister, veröffentlicht in Arbeitsschutz
Eine typische Situation:
Vielleicht kennen Sie die Situation. Sie sind auf einer Baustelle und einige Ihrer Mitarbeiter sind ohne Helm und Sicherheitsschuhe unterwegs. Oder In ihrem Betrieb wird geschweißt und Sie erwischen Ihren Mitarbeiter beim Schweißen ohne Absauganlage. Oft kommt es vor, wenn Sie die betreffende Person auf den Umstand hinweisen, dass er eine entsprechende Ausrüstung für den Arbeitsschutz zu verwenden hat, auf ablehnende Bemerkungen stoßen.
Wer ist für die Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich?
Der Arbeitgeber hat für die entsprechenden Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Alles muss dokumentiert werden. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für Betriebsanweisungen an die Mitarbeiter. Diese ist arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen zu erstellen.
Anhand der Betriebsanweisungen ist der Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen, damit er weiß, was er an seinem Arbeitsplatz für den Arbeitsschutz zu tun und zu verwenden hat.
Der Mitarbeiter wiederum ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, den Betriebsanweisungen Folge zu leisten und gegebenenfalls eine entsprechende Schutzausrüstung zu verwenden.
Wie gehe ich bei Unverständnis der Mitarbeiter vor?
1. Klären Sie den Mitarbeiter über die Gefahren an seinem Arbeitsplatz auf. Ein Beispiel: Auf einer Baustelle können Sie ihm erklären, dass jederzeit von einer höheren Etage ein Bauteil oder ein Werkzeug ihm auf den Kopf fallen könnte.
2. Erzählen Sie, wie er eine Gesundheitsgefährdung verhindert. Um bei unserem Beispiel von der Baustelle zu bleiben, sagen Sie ihm, dass er einen Schutzhelm tragen muss um eine schwere Kopfverletzung zu verhindern.
3. Stellen Sie die gesundheitlichen und finanziellen Konsequenzen anschaulich dar: Wenn er keinen Helm trägt und ihm ein schwerer Gegenstand auf den Kopf fällt, wird er eine schwere Kopfverletzung, die auch oft tödlich ausgehen kann, erleiden. Bestenfalls überlebt er den Unfall, ist jedoch mindestens 1 bis 2 Monate im Krankenhaus. Danach wird er nach Hause geschickt und kann noch ein halbes Jahr an den Folgen der Kopfverletzung leiden. De er in dieser Zeit im Krankenstand ist, wird er auch nicht mehr das volle Einkommen erhalten wie vor dem Unfall.
4. Wenn der Mitarbeiter weiterhin unverständig bleibt:
Drohen Sie ihm gemäß Arbeitsschutzgesetz rechtliche Konsequenzen an, die auch den Verlust der Arbeitsstelle mit sich ziehen können.
Schlussfolgerung:
Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.
Das alles dient zum Schutze der Gesundheit des Arbeitnehmers. Aber auch der Arbeitgeber profitiert von einem gut organisierten Arbeitsschutz, denn er hat dadurch gesündere Mitarbeiter, die produktiv arbeiten. Das macht sich auf alle Fälle bezahlt, verringert die Ausfälle und schützt die Gesundheit.

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Mein Name ist Thomas Pfister. Ich bin Ihr Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz.